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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstanweisungen

D
daspep
Jan 2018 bearbeitet

Dienstanweisungen Sind Dienstanweisungen mitbestimmungspflichtig vom Betriebsrat ? Wir haben eine Dienstanweisung bekommen und stellen uns jetzt die Frage ob der Betriebsrat dazu hätte befragt werden müssen . Und ob es mitbestimmungspflichtig ist oder wäre. Erweiterung : Wir sind ein Senioren Centrum, haben jetzt eine Dienstanweisung bekommen das wir nichts im Haus essen und trinken dürfen. Ausser wir haben es selber mitgebracht.(Leitungswasser dürfen wir vom Haus trinken. ) Sollten wir uns nicht daran halten hätte es personelle Folgen, sprich Abmahnung oder Kündigung. Natürlich wissen wir das wir dort von den Bewohnern nichts essen und trinken dürfen. Und eine solche Dienstanweisung gab es vor Jahren auch schon mal. Aber da war ein anderer Betriebsrat. Nun unsere Frage, ist der neue BR mitbestimmungspflichtig oder dürfen die das,, Vorne,, selber entscheiden ?

4.44008

Community-Antworten (8)

P
paula

17.08.2010 um 19:47 Uhr

was regelt denn die Dienstanweisung? Vielleicht greift § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG, da kommt es aber auf den genauen Sachverhalt an

B
Badmasterone

18.08.2010 um 00:09 Uhr

Also das ist ja Lustig( lach mich weg)

Als BR würde ich ( Ironisch) generell die Leitung offiziell mal fragen warum diese Dienstanweisung überhaupt herausgegeben wurde? Soll das heißen dass das Essen für die Senioren ungeniesbar sei, und man müsse annehmen das MA davon erkranken könnten oder wohlmöglich sogar sterben? Ich würde da um Aufklärung bitten?

Was den BR doch sehr interessieren würde.

Mitbestimmungspflichtig? Mmmh da würde ich pokern und einfach mal Ja sagen die meisten Firmenleitungen kennen eh nicht das Betriebsverfassungsgesetz und daher mal einfach ins blaue schiessen. Dann suchen sie schon das richtige für dich raus wenn sie sich sicher sind. Falls nicht, meinen sie das du Recht hast und fragen den BR. so kann man es auch machen.

Gruß BR Thomas

B
barevi

18.08.2010 um 08:57 Uhr

Hallo daspep, ich finde es schlimm genug, dass es diese Dienstanweisung überhaupt geben muss... Es ist doch wohl selbstverständlich, dass die Speisen und Getränke dür die Bewohner Eueres Senioren- Centrums sind und nicht für die Angestellten. Wo also ist Euer Problem???

Eine "Anweisung" ist eine Vorgabe, die der AG erstellen kann ohne Mitbestimmung durch den BR!

Gruß barevi

R
ridgeback

18.08.2010 um 09:32 Uhr

barevi, Eine "Anweisung" ist eine Vorgabe, die der AG erstellen kann ohne Mitbestimmung durch den BR! In jedem Fall??

P
pehoe

18.08.2010 um 12:33 Uhr

daspep, ich sehe hier die Mitbestimung nach § 87 (1) Pkt.1gegeben- Ordnung im Betrieb, Verhalten der Arbeitnehmer.

C
caretakerFM

18.08.2010 um 23:42 Uhr

ganz genau § 87 1.1!! @rideback, Dienstanweisungen sind generell Mittbestimmungspflichtig,oder aber zumindestens durch den BR zu prüfen, weil sie entweder eine Zielvereinbarung beinhalten oder aber den o.g. § berühren. Die DA muss dann zur Kenntnis genommen werden und wenn ein MA sichj nicht daran hält kann das natürlich zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, dies muss dann aber auch aus der DA hervorgehen. Da es in der Vergangenheit zu bagatelisierten Verfehlungen diesbezüglich gekommen ist sind die Arbeitsrichter sehr belustigt über die Anführungen der Kündigungsgründe einiger AG.

R
ridgeback

19.08.2010 um 00:07 Uhr

caretakerFM, hab ich etwas Gegenteiliges behauptet??

S
Soistes

28.08.2010 um 14:36 Uhr

Und was ist mit § 90 Abs. 1 S 3. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung

  1. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder.......

rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

Also keine Mitbestimmung oder????

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