Erstellt am 12.11.2009 um 21:30 Uhr von kriegsrat
ja, und man sollte den AG daran nicht hindern.........
auch oder gerade weil die befristung unwirksam wäre..............
Erstellt am 12.11.2009 um 22:04 Uhr von Laffo
"Quatro"
warum nicht? Vielleicht sagt der AG : Ich habe soviel Arbeit....ohne einen Bezug auf die EZ-vertretung
"krieger",
nur muss der AN in einer individualen Rechtsklage dies einfordern & erst dort ist der AG verpflichtet den Sachgrund darzulegen...
Erstellt am 12.11.2009 um 22:28 Uhr von kriegsrat
laffo,
suzieQ schreibt, es gibt keinen sachgrund, also gehe ich davon aus, das es keinen gibt,
und wenn es keinen gibt, ist die befristung unwirksam...
deshalb kann man den vertrag aber trotzdem ruhigen gewissens unterschreiben...
natürlich muß der sachgrund nicht im vertrag stehen
und natürlich reicht es erst während einer entfristungsklage, daß der AG einen glaubwürdigen sachgrund vorweist, der zumindest bei schließung des vertrags vorgelegen haben muß,
und natürlich muß der einzelne entfristungsklage einreichen, wenn der AG am ende der vertragslaufzeit nicht von selbst einsieht, daß er eigentlich unbefristet wäre, wenn man nochmal mit ihm redet,
und vorher auf entfristung zu klagen, macht keinen sinn, weil es unnötigen streß verursacht, der die beziehung zum AG nur unnötig anspannt
Erstellt am 12.11.2009 um 23:07 Uhr von SuzieQ