Erstellt am 16.10.2005 um 19:53 Uhr von fantomas1902
Hallo Christian, selbstverständlich hat der BR auch bei befristeteten Verträgen eine Mitbestimmung.Es handelt sich schließlich um personelle Maßnahmen und diese sind immer mitbestimmungspflichtig.Siehe auch § 92 Betr.VG. Einen netten Gruß,Christian
Erstellt am 16.10.2005 um 20:30 Uhr von Soisses
Der § 99 BetrVG dürfte hier durchaus passender sein!