Verlängerung der Befristung - hat der BR da ein Mitbestimmungsrecht?
Ein MA ist bis Februar befristet. Der AG will dann nochmal um ein Jahr verlängern hat da der BR eine Mitbestimmung bzw. muss der BR der Verlängerung zustimmen?
Danke und schönen Tag noch
Gruß Christian
Community-Antworten (2)
16.10.2005 um 21:53 Uhr
Hallo Christian, selbstverständlich hat der BR auch bei befristeteten Verträgen eine Mitbestimmung.Es handelt sich schließlich um personelle Maßnahmen und diese sind immer mitbestimmungspflichtig.Siehe auch § 92 Betr.VG. Einen netten Gruß,Christian
16.10.2005 um 22:30 Uhr
Der § 99 BetrVG dürfte hier durchaus passender sein!
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