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Verlängerung der Befristung - hat der BR da ein Mitbestimmungsrecht?

C
Christian
Jan 2018 bearbeitet

Ein MA ist bis Februar befristet. Der AG will dann nochmal um ein Jahr verlängern hat da der BR eine Mitbestimmung bzw. muss der BR der Verlängerung zustimmen?

Danke und schönen Tag noch

Gruß Christian

5.68602

Community-Antworten (2)

F
fantomas1902

16.10.2005 um 21:53 Uhr

Hallo Christian, selbstverständlich hat der BR auch bei befristeteten Verträgen eine Mitbestimmung.Es handelt sich schließlich um personelle Maßnahmen und diese sind immer mitbestimmungspflichtig.Siehe auch § 92 Betr.VG. Einen netten Gruß,Christian

S
Soisses

16.10.2005 um 22:30 Uhr

Der § 99 BetrVG dürfte hier durchaus passender sein!

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