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Grund der Befristung - muss den der Arbeitgeber angeben?

R
Rebell
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

AN ist 61 Jahre und ihm wurde gekündigt. 'Genauer Grund noch unklar, auf jeden Fall nicht betriebsbedingt. Dafür ein Vergleichsangebot mit einer Befristung zum 63 Lebensjahr. Frage Muß der AG den Grund der Befristung angeben?

Schnelle Antwort wäre schön

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

26.05.2006 um 17:49 Uhr

Der AG sollte nicht auf die möglicherweise im AV fehlende Angabe eines Sachgrundes angesprochen werden.

R
Rebell

26.05.2006 um 18:03 Uhr

haben die Vermutung, daß es sich um altersdiskriminierung handelt. Welchen Vorteil hat es nicht nach der Befristung zu fragen ?

K
Kölner

26.05.2006 um 18:09 Uhr

Naja. Vor Ablauf der (imaginären) Befristung hätte der Kollege wohl ganz andere Chancen vor einem odentlichen Gericht.

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