Grund der Befristung - muss den der Arbeitgeber angeben?
Hallo
AN ist 61 Jahre und ihm wurde gekündigt. 'Genauer Grund noch unklar, auf jeden Fall nicht betriebsbedingt. Dafür ein Vergleichsangebot mit einer Befristung zum 63 Lebensjahr. Frage Muß der AG den Grund der Befristung angeben?
Schnelle Antwort wäre schön
Community-Antworten (3)
26.05.2006 um 17:49 Uhr
Der AG sollte nicht auf die möglicherweise im AV fehlende Angabe eines Sachgrundes angesprochen werden.
26.05.2006 um 18:03 Uhr
haben die Vermutung, daß es sich um altersdiskriminierung handelt. Welchen Vorteil hat es nicht nach der Befristung zu fragen ?
26.05.2006 um 18:09 Uhr
Naja. Vor Ablauf der (imaginären) Befristung hätte der Kollege wohl ganz andere Chancen vor einem odentlichen Gericht.
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