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Verlängerung einer Befristung - wann muss die spätestens erfolgen?

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1860
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen

eine MA ist bis 2/06 noch befristet. Unser AG möchte sie nochmals für 1 Jahr befristen. Muss hier eine Frist eingehalten werden oder kann der AG bis zum letzten Tag warten und dann erst Verlängern?

Danke für die Hilfe

3.55804

Community-Antworten (4)

FB
Frank B.

14.12.2005 um 08:52 Uhr

Der AG muss keine Frist einhalten, da im Normalfall der Arbeitsvertrag mit erreichen des Termins erfüllt ist.

H
happy

14.12.2005 um 09:47 Uhr

Und der MA MUSS dran denken sich rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Egal ob er dann noch einen Vertrag bekommt.

T
tom

14.12.2005 um 16:25 Uhr

Da muß ich dem Vorredner vollkommen recht geben. Der Mitarbeiter sollte sich unbedingt 3 Monate vorher bei der BA melden. Ob er dann weiter befristet wird oder nicht, spielt dann noch keine Rolle.

P
packer

14.12.2005 um 18:03 Uhr

sollte die kollegin übergangslos weiterbeschäftigt werden, müßtet ihr eine anhörung rechtzeitig vom ag bekommen...

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