Verlängerung einer Befristung - wann muss die spätestens erfolgen?
Guten Morgen
eine MA ist bis 2/06 noch befristet. Unser AG möchte sie nochmals für 1 Jahr befristen. Muss hier eine Frist eingehalten werden oder kann der AG bis zum letzten Tag warten und dann erst Verlängern?
Danke für die Hilfe
Community-Antworten (4)
14.12.2005 um 08:52 Uhr
Der AG muss keine Frist einhalten, da im Normalfall der Arbeitsvertrag mit erreichen des Termins erfüllt ist.
14.12.2005 um 09:47 Uhr
Und der MA MUSS dran denken sich rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Egal ob er dann noch einen Vertrag bekommt.
14.12.2005 um 16:25 Uhr
Da muß ich dem Vorredner vollkommen recht geben. Der Mitarbeiter sollte sich unbedingt 3 Monate vorher bei der BA melden. Ob er dann weiter befristet wird oder nicht, spielt dann noch keine Rolle.
14.12.2005 um 18:03 Uhr
sollte die kollegin übergangslos weiterbeschäftigt werden, müßtet ihr eine anhörung rechtzeitig vom ag bekommen...
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