Erstellt am 14.12.2005 um 07:52 Uhr von Frank B.
Der AG muss keine Frist einhalten, da im Normalfall der Arbeitsvertrag mit erreichen des Termins erfüllt ist.
Erstellt am 14.12.2005 um 08:47 Uhr von happy
Und der MA MUSS dran denken sich rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos zu melden.
Egal ob er dann noch einen Vertrag bekommt.
Erstellt am 14.12.2005 um 15:25 Uhr von tom
Da muß ich dem Vorredner vollkommen recht geben. Der Mitarbeiter sollte sich unbedingt 3 Monate vorher bei der BA melden. Ob er dann weiter befristet wird oder nicht, spielt dann noch keine Rolle.
Erstellt am 14.12.2005 um 17:03 Uhr von packer
sollte die kollegin übergangslos weiterbeschäftigt werden, müßtet ihr eine anhörung rechtzeitig vom ag bekommen...