Erstellt am 19.12.2006 um 12:38 Uhr von Werner
Interessante Konstellation.
Ich denke doch das auch für die Vertretung der Vertretung diese Befristung möglich wäre.
Nach der Elternzeit kommt die Vertreterin an ihren Arbeitsplatz zurück und der ist besetzt! Was soll dann geschehen? Die alte MA kündigen?
Erstellt am 19.12.2006 um 17:31 Uhr von cheri
Zu Werner -
Nein - gekündigt wird bestimmt nicht!
Bei uns im Unternehmen wird da immer was frei!
Die Stellen sind eigentlich identisch, nur in verschiedenen Städten, und die MA will aus persönlichen Gründen weg.
Und ich suche eigentlich Gründe, daß die Befristung für die zweite Stelle nicht machbar ist....
Erstellt am 27.12.2006 um 14:11 Uhr von Springhexe
Die Stelle muss befristet ausgeschrieben werden, da sich die Mitarbeiterin auf eine befristete Stelle innerhalb des Unternehmens beworben hat.
Sie muss die Möglichkeit nach der Elternzeit (bzw. der Frist ) haben, auf ihren alten Platz zurück zu gehen.
Erstellt am 27.12.2006 um 17:41 Uhr von Fayence
"Sie muss die Möglichkeit nach der Elternzeit (bzw. der Frist ) haben, auf ihren alten Platz zurück zu gehen."
Springhexe,
wer hat Dir denn dieses Ammenmärchen erzählt?