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Befristung mit dem Grund Elternzeit - zulässig?

C
cheri
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin hat sich intern auf eine Stelle beworben, die befristet ist ( der Kollege geht in Elternzeit) Jetzt ist ja die Stelle der Mitarbeiterin wieder zu besetzen, die den Kollegen vertritt. Unsere GF möchte jetzt diese Stelle auch befristen, auch mit dem Grund Elternzeit. Ich bin der Meinung, daß das nicht geht - hab ich recht?

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Community-Antworten (4)

W
Werner

19.12.2006 um 13:38 Uhr

Interessante Konstellation. Ich denke doch das auch für die Vertretung der Vertretung diese Befristung möglich wäre. Nach der Elternzeit kommt die Vertreterin an ihren Arbeitsplatz zurück und der ist besetzt! Was soll dann geschehen? Die alte MA kündigen?

C
cheri

19.12.2006 um 18:31 Uhr

Zu Werner -

Nein - gekündigt wird bestimmt nicht! Bei uns im Unternehmen wird da immer was frei! Die Stellen sind eigentlich identisch, nur in verschiedenen Städten, und die MA will aus persönlichen Gründen weg.

Und ich suche eigentlich Gründe, daß die Befristung für die zweite Stelle nicht machbar ist....

S
Springhexe

27.12.2006 um 15:11 Uhr

Die Stelle muss befristet ausgeschrieben werden, da sich die Mitarbeiterin auf eine befristete Stelle innerhalb des Unternehmens beworben hat. Sie muss die Möglichkeit nach der Elternzeit (bzw. der Frist ) haben, auf ihren alten Platz zurück zu gehen.

F
Fayence

27.12.2006 um 18:41 Uhr

"Sie muss die Möglichkeit nach der Elternzeit (bzw. der Frist ) haben, auf ihren alten Platz zurück zu gehen."

Springhexe, wer hat Dir denn dieses Ammenmärchen erzählt?

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