Betrieblicher Datenschutz - Führungskräfte als Vorbild ?
Ich hatte drei Tage Urlaub und ich musste fest stellen, das mein Passwort - für mein Serverlogin zurückgestellt wurde. Über die IT Abteilung - auf einen Telefonanruf meiner Führungskräft hin. Scheinbar wurde auch unter mein login gearbeitet, obwohl auch andere MA sich hätten dort - unter Ihrer Kennung uneingeschänkt arbeiten können.
Community-Antworten (11)
07.03.2009 um 11:14 Uhr
@thomask Sorry, aber...Wo ist das Problem?
07.03.2009 um 11:18 Uhr
Ich sehe das Bundesdatenschutzgesetz verletzt sonst eigentlich gar nix.
07.03.2009 um 11:38 Uhr
@thomask Ich dachte mir, dass Du das so siehst, aber mir fehlt - je nach Lage der Dinge - der konkrete Ansatz. Also wo und wie soll das BDSG verletzt sein?
08.03.2009 um 07:25 Uhr
Der konkrete Ansatz ist darin zu finden, das Ich mir nicht Vorstellen kann, das es normal sein kann - das wenn man Urlaub hat - das eigene Computerkennwort auf Anweisung seiner Führungskraft- über die Hauseigene IT geändert wird - und meine Führungskraft unter meinen Namen dann auf meiner Pc Oberfläche arbeitet - auf meine Eigenen Dateien und Mailordner Zugriff hat. Obwohl die gleichen Tätigkeiten/ Anwendungen auch unter jeden Anderen Namen möglich sind.
Schon mitte Januar 2009 ist ein an mich - eindeutlich gerichteten Brief - geöffnet - mit einem Monat Verspätung - von meiner Führungskraft an mich - dann weiter gereicht worden - ohne Kommentar.
08.03.2009 um 09:04 Uhr
@thomask Bist Du ein BRM?
08.03.2009 um 09:36 Uhr
Nein. Die vorgezogenen Betriebsratswahlen sTehen aber unmittelbar bevor und ich beabsichtige mich aufstellen zulassen.
08.03.2009 um 09:58 Uhr
@thomask wenn Du ein BRM wärst, dann hättest Du evtl. Daten auf deinem Account gespeichert, die nicht für andere Augen bestimmt sind. Aber, ich bin der Meinung, dass jeder seinen Account benutzen kann, bei 3 Tagen Urlaub, kann der Vorgesetzte auch warten, bis Du wieder da bist, falls er an wichtige Unterlagen ran muss, die nur bei Dir gespreichert sind. Da hat euer EDV-Fuzzy aber nicht aufgepasst. Er hätte fragen müssen, an welche Datei er ran muss, die hätte er dann an den Vorgesetzten schicken können. Es kann aus garkeinen Gründen angehen, dass ein anderer MA unter Deinem Account arbeiten muss, denn jeder hat seinen eigenen. Bei uns haben sogar die Praktikanten einen Praktikanten Account.
08.03.2009 um 10:30 Uhr
@SpongBob hat unserer EDV-Fuzzy deiner Meinung nach - gegen das BDSG verstossen ?
08.03.2009 um 12:01 Uhr
@thomask, wie ist es denn bei euch Richtline ? bei uns ist die Unterschrift vom Antragsteller erforderlich, ABER auch die von der Person welche das Konto inne hat.! Also irgendwie sollterst du da mal nach hacken WARUM dein Passwort zurück gestellt wurde!
ausserdem wegen deinem Verdacht, wende dich an den Betrieblichen DS und den BR, sollte es unstimmigkeiten gegen, kannst du die Login Zeiten ein sehen bzw der BR.
Wegen dem gerangel um Daten. ! HALOO ein Persönlicher Account ist EIN Persönlicher! Da hat kein Ander etwas darn zu suchen UND es darf nicht sein das ein zurück setzen des passwortest ausrecht um an Daten zu kommen, DAFÜR gibt es andere wege!
Normalerweise ist es auch nicht sinnvoll Daten auf den Persölnlichen Account zu Speichern SONDERN das in einem Gruppen Laufwerk zu machen ! Dort kommen dann aber auch nur die Gruppen Berechtigten ran !
Es geht hier aber wohl um mehr ...... Ich würde dran bleiben , etweder ihr habt ein echtest Problem mit dem einhalten von Richtlinen ODER aber eure Firma benötig "Richtigendatenschutz"
08.03.2009 um 23:08 Uhr
@waschbär es gibt bei uns keine richtlinie dazu. Das ein Persönlicher Account ist EIN Persönlicher ist sehe ich genauso - deshalb bin ich ja enttäuscht von meiner Führungskräft stark enttäuscht. Und andere Weg habe ich schon geschrieben - den Brief. Bei einem meiner Kollegen wurde in seiner Krankheit von meiner Führungskraft genauso gehandelt. Über welche §en aus dem BDSG komme ich nun weiter ?
09.03.2009 um 23:53 Uhr
HEUTE WOLLTE MIR KEIN MA AUS der IT MITTEILEN WER PASSWORTÄNDERUNG ANGEORDNET HAT GESCHWEIGE DEN DURCHGEFÜRT HAT.
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