Erstellt am 27.10.2009 um 07:28 Uhr von pitsieben
@ Schneider,
dieses geht nach § 14 TzBfG nur mit einen Sachgrund.
Erstellt am 27.10.2009 um 08:47 Uhr von tiktak
@ Schneider
ab 01.01.2010 nach schwarz-gelb Koalitionvertrag glaube ich auch ohne Grund.
Bin aber nicht ganz sicher.
tik-tak
Erstellt am 27.10.2009 um 09:13 Uhr von Elfchen
@ tik-tak
dazu muss aber erst das Gesetz geändert werden und soweit ist schwarz-gelb noch nicht, die sind erst mal am Planen.
Aktuell gilt noch das TzBfG
Elfchen
Erstellt am 27.10.2009 um 14:58 Uhr von rolfo
@von Schneider
den Sachgrund hast du doch schon selbst geliefert, vorübergehende Zunahme der Auftragslage, ist in der momentanen Zeit ganz normal, der Unternehmer ist sich nicht sicher wie lange der Aufwärtstrend anhält. Ihr als BR könntet z.B. mit der Zustimmung zur Befristung vereinbaren, wenn die Auftragslage sich innerhalb eines Zeitraumes xy stabilisiert hat werden die Mitarbeiter wieder unbefristet weiterbeschäftigt.