Hallo,
ein MA ist mitte letzten Jahres betriebsbedingt nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit gekündigt worden.
3 Monate später ist er wieder eingestellt worden mit einem befristeten Vertrag der bald ausläuft.
Im Arbeitsvertrag stehen die üblichen Klauseln wie "nur vorrübergehend... wegen Mehrbedarf durch die Auftragslage, etc". Der Mitarbeiter wandte sich an mich, (Betriebsratsmitglied) und fragte, ob der Zeitvertrag überhaupt zulässig war und sagte was vom Teilzeitbefristungsgesetz. Ist dieser Zeitvertrag etwa jetzt automatisch ein Festvertrag? Wer kennt sich damit aus?

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitnehmerfreund