Erstellt am 28.01.2006 um 00:14 Uhr von otto
Guten Abend Arbeitnehmerfreund,
der Sachverhalt ist kompliziert. Mehrere Interpretationen können möglich sein. Deshalb meine Empfehlung: Der/die betroffene Arbeitnehmer/in möge umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Zur Sache: Entscheidend ist, ob es es beim neuen befristeten Arbeitsvertrag ein Rechtsgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG) für die Befristung gibt oder nicht. Wenn es keinen ausreichenden Rechtsgrund für die Befristung gibt, ist diese unwirksam. Konsequenz: Der Arbeitsvertrag ist unbefristet.
Ihre Informationen reichen aber nicht aus, diese Frage einigermaßnen zuverlässig zu beantworten.
Gruß otto
Erstellt am 28.01.2006 um 00:28 Uhr von Ramses II
Otto,
Du meinst vermutlich einen "Sachgrund".
Der Arbeitgeber hat ja einen Sachgrund im Arbeitsvertrag verankert:
"TzBefrG § 14
Zulässigkeit der Befristung
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
(...)"
Zu prüfen wäre ob dieser Grund tatsächlich vorliegt oder nur vorgeschoben ist.
"Umgehend" einen Fachanwalt zu konsultieren ist sicherlich auch nicht der beste Rat.
Der AN sollte wissen dass er im Falle einer Nichtverlängerung drei Wochen Zeit hat gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu klagen. Also abwarten und falls nicht verlängert wird, umgehend zum Fachanwalt. Sonst gibt es für 180 € + MWSt die Auskunft "Da können wir im Moment noch gar nichts tun."
Erstellt am 30.01.2006 um 11:10 Uhr von einfachIch
Hallo Ramses II,
ich hätte da, rein informativ noch eine Nachfrage.
Wären bei einer erneuten Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Jahre der früheren Beschäftigung (15 Jahre) wieder anzurechnen, da ja zwischen Ausstellung und Neueinstellung nur 3 Monate liegen ? Wie ist es da mit der Kündigungsfrist ? Wie mit Abfindung ?
Bist du da fit ?
Danke
Erstellt am 30.01.2006 um 23:18 Uhr von Ramses II
Was meinst Du "mit anzurechnen"? Wofür?
Wieso "Kündigungsfrist"? Es handelt sich doch um das Ende einer Befristung!
Einen generellen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht! Schon gar nicht beim Auslaufen eines befristeten Vertrages.
Erstellt am 31.01.2006 um 13:27 Uhr von einfachIch
ok Ramses II,
ich will dir mal meine Gedanken offenlegen. SOLLTE der Gesetzgeber bei der erneuten Anstellung nach nur 3 Monaten der Meinung sein (wie auch oben angefragt "...ob der Zeitvertrag überhaupt zulässig war ... " das diese nicht zu befristen war, und somit als unbefristet anzusehen ist ......
Da ja auch bei einer Wiedereinstellung nach nur 3 Monaten diverse Gerichte die "alte" Betriebszugehörigkeit auch als anzurechnen gesehen haben .....
Oder ist das dann doch was für ein Arbeitsrechtler ????
Erstellt am 31.01.2006 um 14:06 Uhr von Arbeitnehmerfreund
Hallo
So nun hat der MA mir auch noch das Teilzeitbefristungsgesetz vorgelegt wo unter anderem in §14 .2 geschrieben steht
"Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes, Arbeitsverhältnis bestanden hat."
Rechtsfolge daraus wäre §16 jetzt unbefristeter Vertrag.
Ich glaube es sieht gut für ihn aus ,allerdings habe ich ihm gesagt er soll warten ob der Vertrag verlängert wird und ggf. bei nicht Verlängerung Klagen.
Erstellt am 31.01.2006 um 14:09 Uhr von DocPille
Ich wollte mich auch kurz mal äußern,dieser befristete Vetrag ist unzulässig.
da mit demselben Arbeitgeber bereits ein Arbeitsverhälnis bestanden hat.
§14 TzBfG(2)
Erstellt am 31.01.2006 um 14:17 Uhr von einfachIch
HURA, HURA, HURA ....
ich dachte es mir doch *fg* und nun sind die 15 Jahre aus der früheren Anstellung wieder mit anzurechnen und es wirs teuer, sehr teuer !
Aber um es mal mit aller Deutlichkeit zu sagen, so viel Dummheit seitens des AG gehört auch bestraft ! ! !
Erstellt am 31.01.2006 um 15:57 Uhr von merlin
Ich bin aber jetzt anderer Meinung als DocPille, eine Befristung mit Sachgrund ist trotzdem möglich, nur ohne Sachgrund geht nicht mehr, wenn man beim selben Arbeitgeber schon mal war. Ich will die Freude von einfachIch ja nicht vorschnell trüben, vielleicht bin ich jetzt auf dem Holzweg und es korrigiert mich einer der "alten Hasen" hier
Erstellt am 31.01.2006 um 16:21 Uhr von einfachIch
och @merlin ich mag junge rehe eh lieber als alte hasen *grins*
....aber wissen möchte ich es schon gerne !
Erstellt am 31.01.2006 um 18:10 Uhr von Kölner
Vielleicht war der AG doch schlauer als alle dachten, weil der AN das 52. Lebensjahr vollendet hat....
Erstellt am 31.01.2006 um 18:31 Uhr von einfachIch
hallo kölner,
vielleicht ? vielleicht ist diese 52 reglung gerade auf der kippe ? hatte ich da nicht eine stellungnahme des bag gelesen ..... ?
kölner, ... bist ein alter hase, stimmst *fg*
Erstellt am 31.01.2006 um 18:53 Uhr von Kölner
Na komm mit achtund... ist man nicht alt, oder?
Aber die 52er Regelung hat erst einmal bis zum Ende des Jahres bestand.
und
Es wird vermutlich demnächst auch möglich sein, zuvor im gleichen Betrieb Beschäftigte wieder mit einem befr. AV auszustatten - aber das ist ja wie gesagt die Zukunft!
Erstellt am 31.01.2006 um 19:05 Uhr von einfachIch
du bist achtund ......, aber hallo datt hätte ick jez ne gedacht ...
ok, zweiund ........ aber achtund ...... boooa eh, krass
ernsthaft, hat das bundesarbeitsgericht nicht unlängst hier schon bedenken und bei klagen gute erfolgsaussichten in aussicht gestellt ???
willst du mir jetzt vor der zukunft angst machen, oder meinst du das kann sogar hilfreich sein ?
gutes nächt´le, jetzt dann erst morgen wieder .....
Erstellt am 31.01.2006 um 20:13 Uhr von Fayence
@einfachIch
Kannst Du nicht einmal die DELETE Taste an Deinem PC reparieren lassen?
Erstellt am 31.01.2006 um 20:19 Uhr von Arbeitnehmerfreund
Sorry der MA ist erst 36 Jahre alt!!
Erstellt am 31.01.2006 um 22:43 Uhr von Ramses II
Zuallererst einmal eine freundliche Bitte an das einfache Ich:
Deine Beiträge sind äußerst störend und werden sicherlich in einem beliebigen Chat lieber gesehen.
@ Kölner,
wenn der AG tatsächlich so schlau gewesen wäre wäre das überhaupt nicht schlau gewesen da hier gesetzmässig von einem engen sachlichen Zusammenhang ausgegangen werden müsste.
@ DocPille:
Das ist doch wirklich PillePalle was Du hier so von Dir gibst!
Erstellt am 01.02.2006 um 12:26 Uhr von einfachIch
hallo @Ramses II,
deine zuvorkommende Art ehrt dich, aber aufgrund anderslautender persönlicher Nachrichten wird das auflockern durchaus gern gesehen.
den einen stört es, ein anderen freud es. wie so oft im leben.
... und ob eine meinung als pillepalle hinzustellen nicht auch störend ist ???
Erstellt am 15.08.2019 um 18:19 Uhr von jeffkn
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