Ende letzten Jahres wurden mehrere Teilzeit-Sekretariatskräfte betriebsbedingt gekündigt. Jetzt möchte man eine Kollegin als "geringfügig beschäftigt" wieder einstellen. Der Betriebsrat ist stocksauer, weil das Problem der Unterkapazität schon zum Zeitpunkt der Kündigungen absehbar war, jedoch heftig von der Geschäftsleitung bestritten wurde.
Obwohl der BR die Kollegin gerne wieder einstellen würde, wird damit die damalige Sozialauswahl heftigst unterlaufen (preiswertere Kollegin wieder zurück, teurere, ältere Kollegin bleibt draußen). Keine der Kolleginnen hat u.E. im eigentlichen Sinne einen Wiedereinstellungsanspruch. Wie verhält sich da der Betriebsrat?