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Wiedereinstellung nach Kündigung

S
Sealbijou
Sep 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, wir hatten leider einen Mobbinfall in der Firma, der zuerst von betreffender MA als " Opfer" dargestellt, im späteren Fall sich aber umgekehrt heraus stellte Leider, bzw Gott sei Dank hatten wir noch nie so einen Fall, trotzdem benötige ich hier etwas Hilfe. Die MA versuchte durch Kollegen und auch nicht Firmen internen Leuten, anderen Schaden zu zu fügen. Sprich : wer mir nicht passt, den werde ich schon irgendwie los. Mehrere Gespräche mit der GL und dem BR verliefen im Sand und auch die MA wurde nicht einsichtig, das man Sie nicht kündigen wolle, sondern eine gemeinsame Lösung des Problems zu finden versucht und auch um das weitere arbeiten wieder zu ermöglichen. Leider hatte Sie keine Einsicht und wusste nichts besseres als einen Anwalt ein zu schalten, und sich als Mobbing - Opfer dar zu stellen. Nach zahllosen weiteren Gesprächen auch über den Anwalt, beschloss das Unternehmen die MA zu kündigen. Man bot der MA eine Abfindung - diese leht Sie wehement ab - sie wolle unbedingt in das 'Unternehmen zurück. Auch der anwalt versucht sie davon zu überzeugen, doch besser die Abfindung an zu nehmen, momentan ohne Erfolg. Das Problem : sie hat bereits mit in mehreren Abteilungen Spuren hinterlassen - ist auch gegenüber den Teamleitern nicht korrekt gewesen - Arbeitsanweisungen wiedersetzt - :-(. Das Arbeitsverhältnis ist sehr gestört. Meine Frage hierzu wäre : muss der AG die MA wieder einstellen ? Muss der BR mit bestimmen ? Können die noch im Unternehmen arbeitenden Kollegen sich gegen die Wiedereinstellung wehren ? Vielen Dank MfG Anja Sölter

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Community-Antworten (11)

M
Moreno

26.09.2019 um 17:59 Uhr

Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt? Und hat die AN eine Kündigungsschutzklage gemacht?

K
kratzbürste

26.09.2019 um 18:01 Uhr

Ob das Unternehmen wieder einstellen muss, können nur Juristen entscheiden. Der BR ist zur Einstellung zu hören; § 99 BetrVG.

B
BRHamburg

26.09.2019 um 18:16 Uhr

Da muss ich wiedersprechen. Sollte vor einem Gericht festgestellt werden, das das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde, ist die Kollegin wieder Mitarbeiterin. Der BR und die Kollegen können da wenig machen. Voraussetzung ist aber das es überhaupt eine Kündigungsschutz Klage gibt. Das geht aus den ganzen Schilderungen leider nicht hervor.

C
celestro

26.09.2019 um 18:18 Uhr

Wichtig wäre zu wissen, ob die MAin überhaupt gekündigt wurde.

"beschloss das Unternehmen die MA zu kündigen."

das sagt nämlich nichts darüber aus, ob dem auch Taten folgten. ;-)

S
Sealbijou

26.09.2019 um 21:28 Uhr

Bitte um Entschuldigung das hatte ich vergessen zu erwähnen :-(. Das AV wurde bereits im August beschlossen und gekündigt. Eine Kündigungs - Schutzklage wurde von der AN nicht gestellt.

N
nicoline

26.09.2019 um 22:24 Uhr

sealbijou was bedeutet denn: "das AV wurde bereits im August beschlossen?" Ist der BR zu der Kündigung angehört worden und wie hat er sich verhalten? Und warum sollte der AG sie wieder einstellen müssen, wenn sie gar keine Kündigungsschutzklage eingereicht hat? Ist das sicher mit der Kündigungsschutzklage?

S
Sealbijou

26.09.2019 um 22:54 Uhr

Das mit der nicht vorhandenen Kündigungs - Schutzklage ist sicher. Was ich meinte : der BR hat nach sorgfältiger Prüfung, der mehrfachen Anhörung aller Beteiligten und Geschädigten und zahlreichen Gesprächen mit der GL über einen Zeitraum von zwei Monaten, das AV in Form der Kündigung beendet.

N
nicoline

26.09.2019 um 23:54 Uhr

sealbijou ich bin eine große Freundin richtiger Ausdrucksweise: ein BR kann ein AV nicht beenden. Ich vermute, ihr habt der Kündigung zugestimmt? Richtig? Nochmal: Warum sollte der AG eine Wiedereinstellung dieser AN vornehmen? Ich kann diese Frage nicht verstehen!

S
Sealbijou

27.09.2019 um 00:15 Uhr

Ja sicher, wir haben der Kündigung zugestimmt. Ich bin selbst etwas durcheinander, finde nicht die richtigen Worte um das ganze besser bzw korrekter zu beschreiben. Ich glaube ich habe die Fragestellung falsch angefangen. Sorry ist das erste Mal das ich dieses Forum nutze um nützliche Informationen zu erhalten.

W
wdliss

27.09.2019 um 09:32 Uhr

Wenn der MA gekündigt wurde und sie keine Kündigungsschutzklage eingereicht hat ist sie raus. Warum soll sie nun Wiedereingestellt werden?

N
nicoline

27.09.2019 um 11:38 Uhr

sealbijou, okay, dann hier noch einmal Informationen:

  1. Nach deiner Schilderung habt ihr als BR, nach meiner Auffassung, alles Mögliche unternommen, um die "Mobberin" korrekt zu vertreten.
  2. Der Kündigung zuzustimmen war, nach deiner Schilderung und meiner Auffassung, in Ordnung.
  3. Wenn die AN keine fristgerechte Kündigungsschutzklage eingereicht hat, gibt es für sie grundsätzlich erstmal keine Möglichkeit, in den Betrieb zurückzukehren.
  4. Der AG wollte sie los werden, warum also sollte er sie wieder einstellen.
  5. Sollte die eher unwahrscheinliche Situation eintreten, dass euch eine Wiedereinstellung dieser Person zur Anhörung vorgelegt wird, hättet ihr immer noch die Möglichkeit, die Einstellung nach Paragraph 99 Abs.2 Nr.6 abzulehnen.

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