Erstellt am 26.09.2019 um 15:59 Uhr von moreno
Ist das Arbeitsverhältnis gekündigt? Und hat die AN eine Kündigungsschutzklage gemacht?
Erstellt am 26.09.2019 um 16:01 Uhr von Kratzbürste
Ob das Unternehmen wieder einstellen muss, können nur Juristen entscheiden. Der BR ist zur Einstellung zu hören; § 99 BetrVG.
Erstellt am 26.09.2019 um 16:16 Uhr von BRHamburg
Da muss ich wiedersprechen. Sollte vor einem Gericht festgestellt werden, das das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde, ist die Kollegin wieder Mitarbeiterin. Der BR und die Kollegen können da wenig machen. Voraussetzung ist aber das es überhaupt eine Kündigungsschutz Klage gibt. Das geht aus den ganzen Schilderungen leider nicht hervor.
Erstellt am 26.09.2019 um 16:18 Uhr von celestro
Wichtig wäre zu wissen, ob die MAin überhaupt gekündigt wurde.
"beschloss das Unternehmen die MA zu kündigen."
das sagt nämlich nichts darüber aus, ob dem auch Taten folgten. ;-)
Erstellt am 26.09.2019 um 19:28 Uhr von sealbijou
Bitte um Entschuldigung das hatte ich vergessen zu erwähnen :-(. Das AV wurde bereits im August beschlossen und gekündigt. Eine Kündigungs - Schutzklage wurde von der AN nicht gestellt.
Erstellt am 26.09.2019 um 20:24 Uhr von nicoline
sealbijou
was bedeutet denn: "das AV wurde bereits im August beschlossen?"
Ist der BR zu der Kündigung angehört worden und wie hat er sich verhalten?
Und warum sollte der AG sie wieder einstellen müssen, wenn sie gar keine Kündigungsschutzklage eingereicht hat?
Ist das sicher mit der Kündigungsschutzklage?
Erstellt am 26.09.2019 um 20:54 Uhr von sealbijou
Das mit der nicht vorhandenen Kündigungs - Schutzklage ist sicher. Was ich meinte : der BR hat nach sorgfältiger Prüfung, der mehrfachen Anhörung aller Beteiligten und Geschädigten und zahlreichen Gesprächen mit der GL über einen Zeitraum von zwei Monaten, das AV in Form der Kündigung beendet.
Erstellt am 26.09.2019 um 21:54 Uhr von nicoline
sealbijou
ich bin eine große Freundin richtiger Ausdrucksweise: ein BR kann ein AV nicht beenden. Ich vermute, ihr habt der Kündigung zugestimmt? Richtig?
Nochmal: Warum sollte der AG eine Wiedereinstellung dieser AN vornehmen? Ich kann diese Frage nicht verstehen!
Erstellt am 26.09.2019 um 22:15 Uhr von sealbijou
Ja sicher, wir haben der Kündigung zugestimmt. Ich bin selbst etwas durcheinander, finde nicht die richtigen Worte um das ganze besser bzw korrekter zu beschreiben. Ich glaube ich habe die Fragestellung falsch angefangen. Sorry ist das erste Mal das ich dieses Forum nutze um nützliche Informationen zu erhalten.
Erstellt am 27.09.2019 um 07:32 Uhr von wdliss
Wenn der MA gekündigt wurde und sie keine Kündigungsschutzklage eingereicht hat ist sie raus. Warum soll sie nun Wiedereingestellt werden?
Erstellt am 27.09.2019 um 09:38 Uhr von nicoline
sealbijou,
okay, dann hier noch einmal Informationen:
1. Nach deiner Schilderung habt ihr als BR, nach meiner Auffassung, alles Mögliche unternommen, um die "Mobberin" korrekt zu vertreten.
2. Der Kündigung zuzustimmen war, nach deiner Schilderung und meiner Auffassung, in Ordnung.
3. Wenn die AN keine fristgerechte Kündigungsschutzklage eingereicht hat, gibt es für sie grundsätzlich erstmal keine Möglichkeit, in den Betrieb zurückzukehren.
4. Der AG wollte sie los werden, warum also sollte er sie wieder einstellen.
5. Sollte die eher unwahrscheinliche Situation eintreten, dass euch eine Wiedereinstellung dieser Person zur Anhörung vorgelegt wird, hättet ihr immer noch die Möglichkeit, die Einstellung nach Paragraph 99 Abs.2 Nr.6 abzulehnen.