Wiedereinstellung und bereits befristete AN im Betrieb
Hallo,
unser AG möchte einen ehemaligen Kollegen wieder einstellen. Logisch ist, dass dieser unbefristet sein muss. Normalerweise stellen wir zunächst befristet ein, somit haben wir noch befristete AN im Betrieb. Heißt für uns, wenn wir uns an §18 TzBfG halten dürften wir den ehemaligen Kollegen nicht wieder einstellen. Habt ihr einen Tipp für uns?
Community-Antworten (11)
07.12.2022 um 16:42 Uhr
Wie lange war der einzustellende Kollege denn ehemalig, so dass es jetzt logisch ist, dass er unbefristet eingestellt werden muss? Das gilt nicht bis in alle Ewigkeit.
07.12.2022 um 16:49 Uhr
Im Januar diesen Jahres hat der Kollege aufgehört
07.12.2022 um 17:54 Uhr
ich verstehe die Frage nicht? wieso dürfte man den Kollegen nicht wieder einstellen, wenn ihr den doch einstellen wollt? Falls Du meinst: ihr dürft ihn nicht "befristet" einstellen, kann sein - kann auch nicht sein. Ggf. darf ich befristeten, kommt auf die Sachlage der ersten Befristung an. Nur wenn ich quasi ein MA der "sachgrundlos" befristet eingestellt war und dieser in ähnlicher Tätigkeit wieder eingestellt werden soll und das nicht >10++Jahre her ist, dann greift das "Befristungsverbot"
Aber auch dann würde ich als BR der Einstellungmit Befristung zustimmen, wenn die Befristung unzulässig wäre. Sobald der AN die arbeit angetreten ist und die Probezeit überstanden hat, kann gegen die Befristung vorgehen, wenn die Befristung unzulässig ist, ist der AV "automatisch" entfristet worden. https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/befristung/themen/beitrag/ansicht/befristung/darf-mein-frueherer-arbeitgeber-mich-befristet-einstellen/details/anzeige/
07.12.2022 um 18:03 Uhr
OK ich Versuche zu konkretisieren. Die betreffende Person soll unbefristet eingestellt werden. Da aber bei uns noch befristete AN angestellt sind, verstößt die geplante personelle Maßnahme gegen §18 TzBfG. Wir müssten also nach §99 Abs. 2 Nr. 1 der personellen Maßnahme widersprechen. Eigentlich möchte der AG nicht unbefristet einstellen (versteht auch niemand, aber nicht unsere Entscheidung) und würde es nur tun, da es nicht anders geht. Die Unterbrechung war ja nur 10 Monate.
07.12.2022 um 18:09 Uhr
"Da aber bei uns noch befristete AN angestellt sind, verstößt die geplante personelle Maßnahme gegen §18 TzBfG."
Wie kommst Du auf diese Idee?
https://dejure.org/gesetze/TzBfG/18.html
da steht nirgends "solange es noch befristete AN gibt, darf man keinen MA unbefristet einstellen". Oder gegen was soll da sonst verstoßen werden?
07.12.2022 um 18:14 Uhr
Ne klar, das steht da nicht, aber der AG hat die befristeten AN zu informieren und muss diese dann bei gleicher Eignung bevorzugen.
Oder verstehen wir hier irgendwas miss
07.12.2022 um 18:33 Uhr
informieren? ... JA!
bevorzugen? NEIN! (egal ob gleiche Eignung oder nicht)
07.12.2022 um 18:37 Uhr
Okay danke!
08.12.2022 um 08:56 Uhr
Das Befristungsverbot kommt in § 14, Abs.2, Satz 2 TzBfG zur Geltung. Also wäre die Befristung für diesen MA nicht zulässig
08.12.2022 um 17:34 Uhr
@Agassi eine sehr mutige Aussage....
09.12.2022 um 09:12 Uhr
Mit Sachgrund wäre auch eine Befristung möglich.
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