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Wiedereinstellung und bereits befristete AN im Betrieb

K
Kinoheld12
Dez 2022 bearbeitet

Hallo,

unser AG möchte einen ehemaligen Kollegen wieder einstellen. Logisch ist, dass dieser unbefristet sein muss. Normalerweise stellen wir zunächst befristet ein, somit haben wir noch befristete AN im Betrieb. Heißt für uns, wenn wir uns an §18 TzBfG halten dürften wir den ehemaligen Kollegen nicht wieder einstellen. Habt ihr einen Tipp für uns?

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Community-Antworten (11)

I
IlkaB

07.12.2022 um 16:42 Uhr

Wie lange war der einzustellende Kollege denn ehemalig, so dass es jetzt logisch ist, dass er unbefristet eingestellt werden muss? Das gilt nicht bis in alle Ewigkeit.

K
Kinoheld12

07.12.2022 um 16:49 Uhr

Im Januar diesen Jahres hat der Kollege aufgehört

R
Relfe

07.12.2022 um 17:54 Uhr

ich verstehe die Frage nicht? wieso dürfte man den Kollegen nicht wieder einstellen, wenn ihr den doch einstellen wollt? Falls Du meinst: ihr dürft ihn nicht "befristet" einstellen, kann sein - kann auch nicht sein. Ggf. darf ich befristeten, kommt auf die Sachlage der ersten Befristung an. Nur wenn ich quasi ein MA der "sachgrundlos" befristet eingestellt war und dieser in ähnlicher Tätigkeit wieder eingestellt werden soll und das nicht >10++Jahre her ist, dann greift das "Befristungsverbot"

Aber auch dann würde ich als BR der Einstellungmit Befristung zustimmen, wenn die Befristung unzulässig wäre. Sobald der AN die arbeit angetreten ist und die Probezeit überstanden hat, kann gegen die Befristung vorgehen, wenn die Befristung unzulässig ist, ist der AV "automatisch" entfristet worden. https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/befristung/themen/beitrag/ansicht/befristung/darf-mein-frueherer-arbeitgeber-mich-befristet-einstellen/details/anzeige/

K
Kinoheld12

07.12.2022 um 18:03 Uhr

OK ich Versuche zu konkretisieren. Die betreffende Person soll unbefristet eingestellt werden. Da aber bei uns noch befristete AN angestellt sind, verstößt die geplante personelle Maßnahme gegen §18 TzBfG. Wir müssten also nach §99 Abs. 2 Nr. 1 der personellen Maßnahme widersprechen. Eigentlich möchte der AG nicht unbefristet einstellen (versteht auch niemand, aber nicht unsere Entscheidung) und würde es nur tun, da es nicht anders geht. Die Unterbrechung war ja nur 10 Monate.

C
celestro

07.12.2022 um 18:09 Uhr

"Da aber bei uns noch befristete AN angestellt sind, verstößt die geplante personelle Maßnahme gegen §18 TzBfG."

Wie kommst Du auf diese Idee?

https://dejure.org/gesetze/TzBfG/18.html

da steht nirgends "solange es noch befristete AN gibt, darf man keinen MA unbefristet einstellen". Oder gegen was soll da sonst verstoßen werden?

K
Kinoheld12

07.12.2022 um 18:14 Uhr

Ne klar, das steht da nicht, aber der AG hat die befristeten AN zu informieren und muss diese dann bei gleicher Eignung bevorzugen.

Oder verstehen wir hier irgendwas miss

C
celestro

07.12.2022 um 18:33 Uhr

informieren? ... JA!

bevorzugen? NEIN! (egal ob gleiche Eignung oder nicht)

K
Kinoheld12

07.12.2022 um 18:37 Uhr

Okay danke!

A
Agassi0

08.12.2022 um 08:56 Uhr

Das Befristungsverbot kommt in § 14, Abs.2, Satz 2 TzBfG zur Geltung. Also wäre die Befristung für diesen MA nicht zulässig

P
paula

08.12.2022 um 17:34 Uhr

@Agassi eine sehr mutige Aussage....

X
XYZ68

09.12.2022 um 09:12 Uhr

Mit Sachgrund wäre auch eine Befristung möglich.

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