Nach Stichprobenhafter Durchsicht hat sich herausgestellt, das unser Betrieb verschiedene Arbeitsverträge hat.

In den etwas älteren Arbeitsverträgen wird sich an ein Manteltarif angelehnt. Das Betrifft Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, Sonderurlaube und mehr.

Alles was bei den älteren über die Anlehnung an den Manteltarif geregelt wurde, wird in den etwas jüngeren Verträgen seperat geregelt (und das schlechter), oder Teilweise garnicht!

Jetzt unsere Eigentliche Frage: In wie weit ist eine Anlehnung bindend? Kann das Regelwerk des Manteltarifvertrages auch auf die jüngeren Arbeitsverträge übertragen werden, selbst, wenn es nicht im Arbeitsvertrag erwähnt ist?

Unserer Meinung nach kann sich der Arbeitgeber doch nicht einfach heute irgendwo ´anlehnen´, und Morgen komplett andere Regeln aufstellen (bzw. Regeln zugunsten des Arbeitnehmers einfach abschwächen, weil die Anlehnung nicht mehr in den Arbeitsverträgen erwähnt wird.)

Aus Tarifvertragssicht hat sich nichts getan, also keine neue Bindung, oder ä.