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Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?

T
teletele
Jan 2018 bearbeitet

Einer Kollegin wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten. Gut so. Allerdings stehen hier nicht die 30 Urlaubstage wie wir sie lt. Haustarif haben sonder nur 28. Urlaubs/Weihnachtsgeld sind als freiwillige Leistungen deklariert und nichts steht darin wie es im HTV steht. Von einem Tarifvertrag steht eigentl. überhaupt nichts in diesem Vertrag. Hat die Kollegin nun einen Anspruch auf den HTV wie wir oder nur auf die schlechteren Bedingungen wie sie in ihrem Arbeitsvertrag stehen?

99009

Community-Antworten (9)

K
Kelle

17.06.2014 um 23:50 Uhr

Hi,

Der Arbeitsvertrag darf niemals einen schlechteren Inhalt haben als ein Tarifvertrag. Mehr geht laut Günstigkeitsprinzip immer aber eben nich weniger.

B
BloodyBeginner

18.06.2014 um 00:21 Uhr

Vielleicht ist die Arbeitnehmerin auch kein Gewerkschaftsmitglied denn nur dann hat sie Anspruch auf die Leistungen aus dem Haustarifvertrag

P
Pjöööng

18.06.2014 um 00:26 Uhr

Und selbst dann dürfte der Arbeitsvertrag einen schlechteren Inhalt haben als der Tarifvertrag.

K
Kelle

18.06.2014 um 00:34 Uhr

Wozu gibt es denn dann solche tarifverträge?

K
Kulum

18.06.2014 um 10:04 Uhr

Kelle, in dem Fall sticht der TV den AV aus und die Regeln des TV gelten. Der AV muss dem TV ja auch nicht jedesmal angepasst werden, wenn ein neuer TV abgeschlossen wird. Allerdings - erstmal müsste die Dame Mitglied der Gewerkschaft sein um diese Ansprüche zu haben

P
Pjöööng

18.06.2014 um 11:12 Uhr

Wobei es allerdings äu9erst ungewöhnlich ist, wenn ein Arbeitgeber einen Haustarifvertrag abschließt, diesen aber nicht mit einer Gleichstellungsabrede verknüpft.

K
Kulum

18.06.2014 um 12:07 Uhr

Da hast du recht. Besser kann Mitgliederwerbung seitens der Gewerkschaft kaum laufen ;)

S
SCENIC

18.06.2014 um 13:15 Uhr

Vielleicht befindet sich der Tarifvertrag aber auch in Nachwirkung, und dann sieht die Sache schon etwas anders aus!

S
Schucky

18.06.2014 um 17:10 Uhr

Bekommt die Kollegin von Anfang an einen unbefristeten Vertrag?

Oder hat sie bislang befristet gearbeitet? Wenn es so wäre, müßte man wissen wie ihr Vertrag von Anfang an ausgesehen hat.

Die Kollegin hat ja die Wahl ob sie den unbefristeten Vertrag annimmt oder nicht.

Für den Fall, dass sie den unbefristeten Vertrag annimmt, wäre es von Vorteil, daß sie organisiert ist. Dann könnte sie evtl. auch den Anspruch auf Haustarif geltend machen nach der Vertragsunterzeichnung vor dem Arbeitsgericht.

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