W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsverträge mit Anlehnung an Tarifvertrag und welche ohne diesen Hinweis.

D
Dosenfleisch
Jun 2021 bearbeitet

Bei uns in der Firma gibt es ca. 120 Arbeitsverträge, die einmal eine Anlehnung an einen Tarfifvertrag im Arbeitsvertrag vorsehen und solche, bei denen der Passus fehlt. Er fehlt bei den Mitarbeitern, die in der Verwaltung arbeiten. Die Mitarbeiter einer bestimmten Abteilung haben den Passus im Vertrag. Ohne auf Details einzugehen kann man sich das so vorstellen wie eine Firma, die Feste ausrichtet. Der eine Teil der Mitarbeiter macht Verwaltung (Buchhaltung, Marketing und so weiter). Der andere Teil der Mitarbeiter richtet die Feste vor Ort aus. Die Firma gehört keinem Arbeitgeberverband an. Die Mitarbeiter, die den Passus im Vertrag haben (das sind mehr als die hälfte) bekommen Tariflohn, Urlaubsgeld und auch Lohnerhöhungen die der Tarifvertrag hergibt. Die anderen gehen komplett leer aus. Kein Urlaubsgeld und auch keine Lohnerhöhungen. Darf das sein? Verstösst das nicht gegen Gleichbehandlung im Betrieb?

2.400013

Community-Antworten (13)

C
celestro

31.05.2021 um 19:19 Uhr

Ich würde sagen: "es kommt darauf an". Wenn es einen "guten" Grund dafür gibt, die MA unterschiedlich zu behandeln, dann könnte das vermutlich in Ordnung sein. Diesen Grund müsste Euch der AG auf Nachfrage eigentlich liefern (also einem ggf. bestehenden BR).

C
Catweazle

31.05.2021 um 19:30 Uhr

Der gute Grund nennt sich Vertragsfreiheit.

D
Dosenfleisch

31.05.2021 um 19:34 Uhr

Danke für die Einschätzung. Aber was ist denn ein 'guter Grund'? Hast Du dafür ein Beispiel aus der Praxis? Einen Betriebsrat gibt es nicht. Noch nicht.

D
Dosenfleisch

31.05.2021 um 19:37 Uhr

Vertragsfreiheit? Stört dies von vorneherein nicht den Betriebsfrieden, wenn eine Sparte/Abteilung der Firma vertraglich deutlich besser gestellt wird, als eine andere?

K
kratzbürste

31.05.2021 um 21:24 Uhr

Man könnte ja auch Mitglied der Gewerkschaft werden. Sind genügend solidarisch, könnte man an einen Haustarif denken.

W
wdliss

01.06.2021 um 10:12 Uhr

"Stört dies von vorneherein nicht den Betriebsfrieden, wenn eine Sparte/Abteilung der Firma vertraglich deutlich besser gestellt wird, als eine andere?"

Das ist ja erstmal nicht unüblich. In der Regel werden Angestellte der Abteilung "Forschung und Entwicklung" deutlich besser gestellt als die aus der Abteilung "Facilitymanagement". Und selbst unter der Prämisse, das man das bei euch aber als Störung des Betriebsfriedens sehen kann - was willst du als Mitarbeiter dagegen tun? Den AG abmahnen?

E
enigmathika

01.06.2021 um 10:26 Uhr

"Aber was ist denn ein 'guter Grund'?"

Einer wäre zum Beispiel ein unterschiedliches Aufgabengebiet.

P
Pickel

01.06.2021 um 14:10 Uhr

Es wird dich vielleicht entsetzen, aber der AG darf den Betriebsfrieden stören.

C
celestro

01.06.2021 um 14:25 Uhr

"aber der AG darf den Betriebsfrieden stören."

Diese Aussage kannst Du sicherlich belegen, oder?

P
Pickel

01.06.2021 um 15:32 Uhr

Celestro, bitte nenne mir die Stelle im Gesetz, die dies verbietet.

Alle mir bekannten Fundstellen erwähnen immer nur den Betriebsfrieden störenden AN.

C
celestro

01.06.2021 um 16:07 Uhr

"Auch der Arbeitgeber selbst muss den Betriebsfrieden wahren. Aber was genau bedeutet Betriebsfrieden? Und wann liegt eine Störung des Betriebsfriedens vor? Ein Überblick."

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wer-den-betriebsfrieden-stoert-kann-gekuendigt-werden_76_197264.html

P
Pickel

01.06.2021 um 18:35 Uhr

In Ordnung, der AN kann dann nach der Haufe-Lesart kündigen. Irgendeine verbindliche Norm auf der diese Aussage fußt, fehlt allerdings immer noch.

Sonst irgendwas, was den AG zum Einhalten des (nicht definierten) Betriebsfriedens zwingt? Abgesehen davon (und da sind wir uns wohl einig) sind unterschiedliche Gehälter kein AG-seitig gestörter Betriebsfrieden

G
ganther

01.06.2021 um 19:33 Uhr

74 Abs. 2 BetrVG "Maßnahmen des Arbeitskampfes zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind unzulässig; Arbeitskämpfe tariffähiger Parteien werden hierdurch nicht berührt. Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden." Aber ich bin bei Dir Pickel, dass da nicht Sachen wie die hier geschilderten gemeint sind

Ihre Antwort