Erstellt am 06.07.2007 um 05:03 Uhr von Mona-Lisa
@anjab,
der Vertrag ist o.k., aber nicht weil er "übertariflich" bezahlt wird, sondern weil er ihn unterschrieben hat.
Ist heutzutage fast schon üblich, dass Neuverträge mit einer 40 Stunden Woche abgeschlossen werden!
Erstellt am 06.07.2007 um 07:43 Uhr von Konrad
@mona-Lisa deine Aussagen sind so nicht zutreffend, vor allem nicht die Behauptung:
„Ist heutzutage fast schon üblich, dass Neuverträge mit einer 40 Stunden Woche abgeschlossen werden!“
@anjab
Wenn sich die Firma an Tarifvertrag hält , hat TV mit 38,5 Std Vorrang vor Arbeitsvertrag.
Um da eine Aussage treffen zu können, müsste man den TV und deren Ausgestaltung, wie die mögliche Zulässigkeit 40 Std/Wo- Verträge bei voller 40 Std-Vergütung abzuschließen, nur dann wäre es in Ordnung.
Erstellt am 06.07.2007 um 08:41 Uhr von paula
@konrad
ich vermute jetzt mal etwas:
Der AG ist vielleicht sogar taifgebunden der AN aber nicht. Als AG würde ich folgendes in den Vertrag hineinschreiben: "Für das AV finden die Regelungen des Mantel-TV für das xy-Gewerbe Anwenung soweit in diesem Vertrag keine Abweichungen vereinbart sind"
Solange der AN nicht der Gewerkschaft beitritt kann hier wirksam eine längere Arbeitszeit vereinbart werden. Noch einfacher ist es wenn der AG nicht im Verband ist. Dann kann der AN in die Gewerkschaft eintreten wir er lustig ist. Erst ein Haus-TV würde dann etwas ändern.
Daher bräuchten wir zur Beurteilung des Sachverhalts eigentlich noch ein paar Infos....