Hallo und folgendes Problem:
Bei uns im Unternehmen wurde vor 2 Monaten erstmalig ein Tarifvertrag eingeführt. Dieser ähnelt dem TVöD. Dort ist unter § 29 Arbeitsbefreiung nichts zu einem freien Tag bei eigener Eheschließung erwähnt. Auch wurde über eine Ausschlussklausel nichts dazu geregelt. In den noch gültigen und nicht geänderten Arbeitsverträgen steht unter Punkt "Arbeitsbefreiung" folgendes:
Als Fälle nach § 616 BGB gelten ausschließlich folgende Anlässe:
eigene Heirat = ein Arbeitstag
Unsere Personalleitung sagte zu einer Kollegin, die heiraten möchte, dass sie keinen Tag frei bekommt, weil im TV dazu nichts steht. Hier greift doch das Günstigkeitsprinzip (Normenpyramide) ? Habt ihr schon solche Problematik bei euch bewältigt?
Danke