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Betrieb zu Betrieb - wie lange kann ein Mitarbeiter umgesetzt werden?

S
SUSISEX
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wehr kann weiter helfen wie lange kann ein Mitarbeiter umgesetzt werden ist aber die gleiche betrieb aber in eine andere Stadt.kann er nach 4wochen wieder zurück muss er was beachten oder was schreiben das er wieder zurück möchte

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Community-Antworten (8)

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TROISDORFER

02.10.2009 um 10:21 Uhr

Habt ihr einen BR,den der muß ersteinmal einer Versetzung zustimmen. Der AG hat hier kein Direktionsrecht,welcher sinn steht hinter der Versetzung ?

S
SUSISEX

02.10.2009 um 10:35 Uhr

Hallo der Kollege ist schon in ein anderen betrieb den haben sie voll verarscht wie lange muss er machen das er wieder zu rück kommt den BR Kann man in die Tonne kloben

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isalo

02.10.2009 um 10:37 Uhr

Hallo SUSISEX,

wenn ein Mitarbeiter in einen gleichen Betrieb in eine andere Stadt geschickt wird, handelt es sich um eine Versetzung, nicht um eine Umsetzung.

Für wie lange der Mitarbeiter in einen anderen Betrieb in eine andere Stadt versetzt wird, hängt davon ab, was der Mitarbeiter und der Arbeitgeber vereinbart haben. Der Mitarbeiter sollte in seinem Arbeitsvertrag nachsehen, ob dort vereinbart wurde, dass der Arbeitseinsatz auch an einem anderen Standort erfolgen kann.

Wenn Ihr in Eurem Betrieb einen Betriebsrat habt, dann sprecht diesen an, weil eine Versetzung nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist. Der Betriebsrat kann einer Versetzung auch widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen

ISALO

T
TROISDORFER

02.10.2009 um 10:43 Uhr

@SUSISEX Der BR ist so Gut(Tonne kloben)wie ihr ihn gewählt habt und ihn dann auch Unterstüzt ...;-) Ihr müsst den BR fordern,das er tätig werden muß, den er sollte hier schnellstens etwas tun . Der Versetzte Kollege soll Direkt zu Br gehen und ihm mitteilen das er mit der Versetzung nicht einverstanden ist . MFG Troisdorfer

S
SUSISEX

02.10.2009 um 10:53 Uhr

Hallo kann der Kollege drauf besten das er wieder zurück kommt zu seine alte Arbeitsstelle

I
isalo

02.10.2009 um 12:20 Uhr

Hallo SUSISEX,

der Kollege kann darauf bestehen, dass er wieder in den alten Betrieb zurück kommt, wenn in seinem Arbeitsvertrag steht, dass sein Arbeitsort sein alter Betrieb ist.

Ist das nicht der Fall, dann muss der Kollege dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er mit der Versetzung in eine andere Statdt nicht einverstanden ist und das er in den alten Betrieb zurück will.

Mit freundlichen Grüßen

ISALO

P
paula

02.10.2009 um 15:44 Uhr

jetzt doch mal strukturiert:

hat der Kollege eine Veesetzungsklausel im Arbeitsvertrag. Wie lautet diese genau (genauer Wortlaut ist hier wichtig)

hat der BR der jetzigen Versetzung zugestimmt?

hat der aufnehmende Betrieb einen BR? Was hat dieser dazu gesagt?

S
SUSISEX

03.10.2009 um 18:57 Uhr

Hallo Der Kollege hat keine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag der BR wuste angeblich nichts von der versetzung kann der Kollege auch zu Rechtsanwalt damit gehen oder bekommt er dann auf seiner Arbeitsstelle Probleme ?

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