Erstellt am 18.11.2007 um 20:56 Uhr von Mona-Lisa
@Ernest,
wenn in deinem Arbeitsvertrag, bzw. in dem für dich geltenden Tarifvertrag nicht's anderes vereinbart wurde, hast du eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende oder zur Monatsmitte.
Die Betriebszugehörigkeit wird nur von Bedeutung, wenn der Arbeitgeber kündigen würde.
Dann wären es mit 25 Betriebszugehörigkeitsjahren sieben Monate.
§ 622 BGB
Erstellt am 19.11.2007 um 07:38 Uhr von Jürgen
Hallo,
der § 622 BGB ist entscheidend aber was ganz wichtig ist, für die Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahr des AN liegen, nicht berücksichtigt.
Jürgen