Abmahnung - wie lange Gültigkeit?
Hallo Leute!!Frage ...wie lange muß ein AN eine Abmahnung in seiner Akte dulden.. Fall:Der Arbeiter bekommt eine AM wegen nichteinhaltung der Arbeitszeiten. Arbeitsbeginn 05:00Uhr...Ende 12:30Uhr(nicht die Kernarbeitszeit) Kernarbeitszeit 05:30Uhr....13:00Uhr oder 06:30Uhr....14:00Uhr Aufgrund der Fahrgemeinschaft war es ihm nicht mögl. die 05:00 Uhr einzuhalten... Er beginnt um 05:30...und fährt um 13:00 Er wird auf sein sogenanntes Fehlverhalten hingewiesen... Wiederholt.....=Abmahnung.. Gibt es gewisse Richtlinien...wo man sagen kann....das ist jetzt kein Härtefall...da es sich nur um ein halbe Std handelt....? Ist es möglich vom AG zu verlangen diese nach nem halben...oder ganzen Jahr aus der Akte zu entfernen???
Community-Antworten (13)
09.01.2007 um 10:38 Uhr
ich verstehe deine sachverhaltsschilderung nicht ganz. was soll der hinweis auf die kernzeit? wo ist da der verstoß wenn der MA sich an die kernzeit hält?
09.01.2007 um 10:38 Uhr
Hallo schufti
Je länger eine Abmahnung in der Personalakte verweilt, desto schwächer wird sie. Das BAG geht davon aus, dass keine pauschalen Fristen festgelegt werden können, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankomme (BAG, 18.11.1986, 7 AZR 674/84). In der Praxis geht man davon aus, dass Abmahnungen nach 2 Jahren entfernt werden können, wenn kein ähnlicher oder nach gewissem Zeitablauf gleicher Fall eingetreten ist. Der Arbeitnehmer sollte von der Entfernung unterrichtet werden.
09.01.2007 um 12:52 Uhr
@ schufty ,
die "Härte" des AM-Grund ist unerheblich-der Verstoß ist maßgeblich!
Beispiel :AN läßt seinen Zahnstocher wiederholt in der Küche liegen ,Verstoß gegen die BV "Verschluckbare Kleinteile " ;-))
09.01.2007 um 13:00 Uhr
@schufty, wäre vielleicht noch zu überlegen, ob der Kollege durch das regelmässige? erst ab 5.30 Uhr arbeiten eine eigenmächtige Arbeitszeitveränderung für sich in Anspruch nimmt...
09.01.2007 um 17:54 Uhr
hallo Schufty,
Als Arbeitnehmer hat man auch eine gewisse Sorgfaltspflicht, die meiner Meinung nach auch die Pünktlichkeit betrifft. Fahrgemeinschaft hin oder her, der Arbeitgeber kann auch auf öffentliche Verkehrsmittel verweisen um die Arbeitszeiten einzuhalten, die mit Sicherheit beim Abschluss des Arbeitsvertrages vom Arbeitnehmer akzeptiert wurde und jetzt nicht eigenmächtig verändert werden kann, oder sehe ich das falsch?
09.01.2007 um 19:41 Uhr
An die Paula....genau das ist der Knackpunkt...Kernzeit...die Zeiten 5:00Uhr waren nie vom BR abgesegnet worden...wurden eher geduldet....
09.01.2007 um 22:52 Uhr
mit geduldet schätze ich mal ist es dann auch abgesegnet, was spricht jetzt noch für einen Widerspruch eines einzelnen ? So macht man aus Ausnahmen die Regel! Und wieso duldet ein Betriebsrat? Er hat Mitbestimmungsrechte.
09.01.2007 um 23:40 Uhr
schufty,
ich glaube, dass Dir der Unterschied zwischen Kernarbeitszeit und Arbeitszeit nicht ganz geläufig ist.
09.01.2007 um 23:58 Uhr
Das ist ja Interessant...was ist den Kernarbeitszeit...ist es nicht die Zeit die vom BR genehmigt ist...oder was soll ich darunter verstehen? Bei Arbeitszeit hat der BR doch Mitspracherecht? Habe auf einem Betriebsräteseminar mit einer Referentin gesprochen...habe ihr den Sachverhalt genau so geschildert wie ich euch...sie sagte...ich könnte schon nach nem halben Jahr bis ein Jahr die Sache aus der Akte bekommen...
10.01.2007 um 00:06 Uhr
@schufty Da wartet aber ne Menge Arbeit auf Euch...
10.01.2007 um 00:07 Uhr
Siehst du da auch Probs?
10.01.2007 um 01:10 Uhr
@schufty ich stimme kölner mal wieder zu. um diese sache ganz zu verstehen. gibt es bei euch eine arbeitszeit-BV? oder was hat der BR wie irgendwann einmal beschlossen. es geht hier noch etwas wild zu....
10.01.2007 um 12:07 Uhr
Paula...ich werde mich da nochmals genauer Informieren..mach dann Meldung...
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