Erstellt am 09.01.2007 um 09:38 Uhr von paula
ich verstehe deine sachverhaltsschilderung nicht ganz. was soll der hinweis auf die kernzeit? wo ist da der verstoß wenn der MA sich an die kernzeit hält?
Erstellt am 09.01.2007 um 09:38 Uhr von Thom220
Hallo schufti
Je länger eine Abmahnung in der Personalakte verweilt, desto schwächer wird sie. Das BAG geht davon aus, dass keine pauschalen Fristen festgelegt werden können, da es immer auf die Umstände des Einzelfalls ankomme (BAG, 18.11.1986, 7 AZR 674/84).
In der Praxis geht man davon aus, dass Abmahnungen nach 2 Jahren entfernt werden können, wenn kein ähnlicher oder nach gewissem Zeitablauf gleicher Fall eingetreten ist. Der Arbeitnehmer sollte von der Entfernung unterrichtet werden.
Erstellt am 09.01.2007 um 11:52 Uhr von Bergmann
@ schufty ,
die "Härte" des AM-Grund ist unerheblich-der Verstoß ist maßgeblich!
Beispiel :AN läßt seinen Zahnstocher wiederholt in der Küche liegen ,Verstoß gegen die BV "Verschluckbare Kleinteile " ;-))
Erstellt am 09.01.2007 um 12:00 Uhr von Mona-Lisa
@schufty,
wäre vielleicht noch zu überlegen, ob der Kollege durch das regelmässige? erst ab 5.30 Uhr arbeiten eine eigenmächtige Arbeitszeitveränderung für sich in Anspruch nimmt...
Erstellt am 09.01.2007 um 16:54 Uhr von Anton
hallo Schufty,
Als Arbeitnehmer hat man auch eine gewisse Sorgfaltspflicht, die meiner Meinung nach auch die Pünktlichkeit betrifft. Fahrgemeinschaft hin oder her, der Arbeitgeber kann auch auf öffentliche Verkehrsmittel verweisen um die Arbeitszeiten einzuhalten, die mit Sicherheit beim Abschluss des Arbeitsvertrages vom Arbeitnehmer akzeptiert wurde und jetzt nicht eigenmächtig verändert werden kann, oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 09.01.2007 um 18:41 Uhr von schufty
An die Paula....genau das ist der Knackpunkt...Kernzeit...die Zeiten 5:00Uhr waren nie vom BR abgesegnet worden...wurden eher geduldet....
Erstellt am 09.01.2007 um 21:52 Uhr von Anton
mit geduldet schätze ich mal ist es dann auch abgesegnet, was spricht jetzt noch für einen Widerspruch eines einzelnen ?
So macht man aus Ausnahmen die Regel! Und wieso duldet ein Betriebsrat? Er hat Mitbestimmungsrechte.
Erstellt am 09.01.2007 um 22:40 Uhr von Fayence
schufty,
ich glaube, dass Dir der Unterschied zwischen Kernarbeitszeit und Arbeitszeit nicht ganz geläufig ist.
Erstellt am 09.01.2007 um 22:58 Uhr von schufty
Das ist ja Interessant...was ist den Kernarbeitszeit...ist es nicht die Zeit die vom BR genehmigt ist...oder was soll ich darunter verstehen?
Bei Arbeitszeit hat der BR doch Mitspracherecht?
Habe auf einem Betriebsräteseminar mit einer Referentin gesprochen...habe ihr den Sachverhalt genau so geschildert wie ich euch...sie sagte...ich könnte schon nach nem halben Jahr bis ein Jahr die Sache aus der Akte bekommen...
Erstellt am 09.01.2007 um 23:06 Uhr von Kölner
@schufty
Da wartet aber ne Menge Arbeit auf Euch...
Erstellt am 09.01.2007 um 23:07 Uhr von schufty
Erstellt am 10.01.2007 um 00:10 Uhr von paula
@schufty
ich stimme kölner mal wieder zu. um diese sache ganz zu verstehen. gibt es bei euch eine arbeitszeit-BV? oder was hat der BR wie irgendwann einmal beschlossen. es geht hier noch etwas wild zu....
Erstellt am 10.01.2007 um 11:07 Uhr von schufty
Paula...ich werde mich da nochmals genauer Informieren..mach dann Meldung...