Hallo Leute!!Frage ...wie lange muß ein AN eine Abmahnung in seiner Akte dulden..
Fall:Der Arbeiter bekommt eine AM wegen nichteinhaltung der Arbeitszeiten.
Arbeitsbeginn 05:00Uhr...Ende 12:30Uhr(nicht die Kernarbeitszeit)
Kernarbeitszeit 05:30Uhr....13:00Uhr oder
06:30Uhr....14:00Uhr
Aufgrund der Fahrgemeinschaft war es ihm nicht mögl. die 05:00 Uhr einzuhalten...
Er beginnt um 05:30...und fährt um 13:00
Er wird auf sein sogenanntes Fehlverhalten hingewiesen...
Wiederholt.....=Abmahnung..
Gibt es gewisse Richtlinien...wo man sagen kann....das ist jetzt kein Härtefall...da es sich nur um ein halbe Std handelt....?
Ist es möglich vom AG zu verlangen diese nach nem halben...oder ganzen Jahr aus der Akte zu entfernen???