Erstellt am 29.09.2009 um 12:53 Uhr von DonJohnson
Ich sehe da kein rechtliches Problem (hast du die Frage nciht schon mal gestellt?)
Erstellt am 29.09.2009 um 12:58 Uhr von Grete
Nein, kann ich nicht. Das Problem stellt sich erst seit gestern in dieser Form
Erstellt am 29.09.2009 um 13:02 Uhr von DonJohnson
Nee, stimmt, habe mich vertan - war in einem anderen Forum mit anderen Daten - die Problematik ist aber ähnlich...
http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/199554-leiharbeit-nach-befristung.html
Erstellt am 29.09.2009 um 13:03 Uhr von rainerw
Leider hat ein BR keine rechtliche handhabe gegen diesen modernen Menschenhandel vorzugehen.
Erstellt am 29.09.2009 um 13:30 Uhr von pitsieben
@Grete,
beachtet auch den § 14 Abs. 3 AÜG.
Nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG Benachteiligung der als Leih-AN eingestellte AN, weil er gegenüber den anderen Stamm-AN benachteiligt ist, weil er Kündigungsschutz verliert sowie Betriebszugehörigkeit zu Ende ist.
Im Anschluß an die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG, Urt. v. 26.09.1996 – 2 AZR 200/96) ist es als gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial ungerechtfertigte „Austauschkündigung“ zu werten, wenn ein Unternehmer eigene Beschäftigte durch Leiharbeitnehmer ersetzt.
Erstellt am 29.09.2009 um 13:41 Uhr von DeWalt
@ pitsieben
Es sind ja keine Kündigungen, sondern befristete Verträge. Und die muss der AG doch nicht verlängern.
Erstellt am 29.09.2009 um 13:48 Uhr von DonJohnson
pitsieben
Ich habe mir das Urteil eben auch angesehen - das trifft auf diesen Fall nciht zu...
Dennoch kennst du meine Meinung dazu, dass der BR dem AG das Leben in einem solchen Fall so schwer wie möglich machen sollte...
Erstellt am 29.09.2009 um 13:57 Uhr von DeWalt
@ Don
So ist's richtig. :-))
Erstellt am 29.09.2009 um 14:41 Uhr von pitsieben
@ alle,
der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer unbefristeten (?) Einstellung eines externen Bewerbers verweigern, wenn im Betrieb gleichgeeignete befristet beschäftigte Arbeitnehmer vorhanden sind. (§ 99 Abs. 1 (3) BetrVG)
Erstellt am 29.09.2009 um 14:51 Uhr von DonJohnson
pitsieben
In diesem Fall laufen die Verträge aus. Dann ist das Arbeitsverhältnis beendet. Der AG benötigt dann neues / zusätzliches Personal. Im Prinzip ist es doch nichts anders als bei euch... Die Erpressung bei euch geht nur weiter...
Aber ja, versuchen kann man das dem AG das so zu verklickern. Und wenn man immer und immer wieder neue Gründe sucht - das ersetzen lassen der Zustimmung durch das ArbG kostet und dauert. Das meinte ich damit, dass man es dem AG so schwer wie möglich machen sollte. Allerdings (und das schrieb ich dir schon) sollte sich ein Gremium auch nciht erpressen lassen...
Aber nochmals zur Leiharbeit - verhindern wird es ein Gremium nicht können - leider