Erstellt am 18.03.2010 um 18:18 Uhr von ridgeback
InselFehmarn,
für Saison-Arbeitsverhältnisse besteht weitgehender Gestaltungsspielraum. Das Arbeitsverhältnis kann einmal unbefristet abgeschlossen und zum jeweiligen Saison- oder Kampagneende durch Kündigung aufgelöst werden.
Desweiteren ist auch der Abschluss eines auf die Saison bzw Kampagne befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Dies ist sachlich gerechtfertigt.