Befristeter Vertrag
Befristeter Vertrag ohne Sachgrund soll das 1. mal weiter verlängert werden. Wie müsste da vorgegangen werden? Schriftstück in dem steht das der befristete Vertrag so und so lang weiter befristet wird oder bekommt man einen neuen AV in dem die weiteren Befristungsdaten stehen?
appletree
Community-Antworten (4)
06.04.2008 um 20:58 Uhr
@appletree
Befristungsabreden müssen immer schriftlich erfolgen!
mehr hier... http://www.arbeitsrecht.org/vertraege/arbeitsvertrag/topnews07820.html#
06.04.2008 um 21:05 Uhr
@pirat
Schriftlich war mir schon klar. Nur wie? Reicht es niederzuschreiben, Ihr Vertrag wird vom .... bis..... weiterverlängert, oder muss ein neuer AV geschrieben werden?
appletree
06.04.2008 um 22:02 Uhr
@ appletree er/sie muss einen neues AV bekommen! Schon allein wegen der zukünftigen Rechtsbeziehung.
In mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen unterliegt grundsätzlich nur die zuletzt vereinbarte Befristung der gerichtlichen Kontrolle. Denn durch den vorbehaltlosen Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrages stellen die Parteien ihr Vertragsverhältnis auf eine neue rechtliche Grundlage, die für ihre Rechtsbeziehung künftig allein maßgeblich sein soll. BAG Urteil vom 25.08.2004 - 7 AZR 7/04
06.04.2008 um 23:04 Uhr
@pirat
trotzdem ist ein neuer Arbeitsvertrag nicht erforderlich. Als AG würde ich mich auch davor hüten da ja bei einer sachgrundlosen Befristung einer Veränderung des Vertrages nicht mit der Verlängerung zusammenfallen darf. Es ist durchaus mögöich in einem Verlängerungsschreiben auf den alten Vertrag bezug zu nehmen und dieses Schreiben dann von beiden Vertragsparteien unterschreiben zu lassen
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