Erstellt am 29.03.2021 um 22:55 Uhr von celestro
Ja! Allerdings haben die Betriebsratsmitglieder keinen Schutz davor, das die Verträge dann auslaufen:
https://www.hensche.de/Betriebsrat_Befristung_Befristung_wirksam_auch_bei_Wahl_in_Betriebsrat_LAG_Niedersachsen_2Sa1733-11.html
Erstellt am 30.03.2021 um 09:09 Uhr von Kratzbürste
Es gibt gute Beispiele, dass auch das geht ( kenne da z.B. Fahradkuriere).