Erstellt am 29.09.2009 um 11:20 Uhr von HHHHHF
kommt darauf an was eure Satzung dazu sagt, normalerweise nicht, da der Vorstand ein Ehrenamt ist.
Erstellt am 29.09.2009 um 11:32 Uhr von betriebsratmittweida
gibts da ne rechtliche grundlage das ich es nicht darf?
Erstellt am 29.09.2009 um 12:03 Uhr von HHHHHF
Du kannst nur in der Satzung nach schauen wie es da geregelt ist.
Bei uns steht z.B. dieses:
"(2) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 bis maximal 7 Mitgliedern, die Mitglieder der Lebenshilfe-Kreisvereinigung sein müssen. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Unter Berücksichtigung der Gesamtverantwortung des Vorstandes für die Vereinsarbeit der Lebenshilfe sollte der Vorstand nach Möglichkeit mehrheitlich mit Eltern oder Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung besetzt sein. Mitarbeiter des Vereins, die entgeltlich für andere Aufgaben als die Vorstandstätigkeit angestellt sind, dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Übernimmt ein Vorstandsmitglied eine solche Tätigkeit im Verein, so scheidet er aus dem Vorstand aus."
Erstellt am 29.09.2009 um 12:47 Uhr von betriebsratmittweida
In unserer Satzung steht so was nicht. aber, der Vorstand will jetzt die Satzung ändern, wahrscheinlich so wie es bei euch ist. Die Frage ist ja, ob ich, wenn ich ím Vorstand der Lebenshilfe bin, in der ich beschäftigt bin auch weiterhin Betriebsrat sein kann?