W.A.F. LogoSeminare

Mitgliedschaft in einem Vorstand - und gleichzeitig Betriebsrat?

B
betriebsratmittweida
Jan 2018 bearbeitet

Darf ich mitglied des vorstandes der Lebenshilfe werden obwohl ich in dieser Lebenshilfe beschäftigt bin und Mitglied des Vereins bin und gleichzeitig Betriebsrat?

5.13404

Community-Antworten (4)

H
HHHHHF

29.09.2009 um 13:20 Uhr

kommt darauf an was eure Satzung dazu sagt, normalerweise nicht, da der Vorstand ein Ehrenamt ist.

B
betriebsratmittweida

29.09.2009 um 13:32 Uhr

gibts da ne rechtliche grundlage das ich es nicht darf?

H
HHHHHF

29.09.2009 um 14:03 Uhr

Du kannst nur in der Satzung nach schauen wie es da geregelt ist. Bei uns steht z.B. dieses:

"(2) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 bis maximal 7 Mitgliedern, die Mitglieder der Lebenshilfe-Kreisvereinigung sein müssen. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Unter Berücksichtigung der Gesamtverantwortung des Vorstandes für die Vereinsarbeit der Lebenshilfe sollte der Vorstand nach Möglichkeit mehrheitlich mit Eltern oder Angehörige von Menschen mit geistiger Behinderung besetzt sein. Mitarbeiter des Vereins, die entgeltlich für andere Aufgaben als die Vorstandstätigkeit angestellt sind, dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Übernimmt ein Vorstandsmitglied eine solche Tätigkeit im Verein, so scheidet er aus dem Vorstand aus."

B
betriebsratmittweida

29.09.2009 um 14:47 Uhr

In unserer Satzung steht so was nicht. aber, der Vorstand will jetzt die Satzung ändern, wahrscheinlich so wie es bei euch ist. Die Frage ist ja, ob ich, wenn ich ím Vorstand der Lebenshilfe bin, in der ich beschäftigt bin auch weiterhin Betriebsrat sein kann?

Ihre Antwort