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Mitgliedschaft in Gewerkschaft+ Betriebsrat?

J
Jambalala
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft sein und gleichzeitig gewähltes oder auf der Wahlliste für den Betriebsrat stehender Mitarbeiter sein? Entstehen da nicht Interessenkonflikte? Wie sind seine Kündigungsschutzfristen?

5.703012

Community-Antworten (12)

G
Galaxy

20.11.2008 um 10:33 Uhr

@jambalala

ist deine Frage ernst gemeint?????

Wenn ja, wo siehst du einen Interessenskonflikt??????????

Ich habe keinen, bin Verdi-Mitglied und BRM, und das ist auch gut so....

Galaxy

W
wölfchen

20.11.2008 um 10:36 Uhr

. . . und soll nicht der BR mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zusammenarbeiten? Ich entsinne mich schwach, so was mal gelesen zu haben . . . .

V
VIONÄR

20.11.2008 um 10:47 Uhr

Die Frage macht eigentlich keinen Sinn, wohl höchstens, wenn es sich um eine der Pseudogewerkschaften handelt, die bekanntermaßen nicht wirklich für die AN da zu sein scheinen.

G
Galaxy

20.11.2008 um 10:53 Uhr

@jambalala

hat es dir die Sprache verschlagen, oder wolltest du uns hier alle "ver*rschen"?

F
Fuxx

20.11.2008 um 11:08 Uhr

@all Gewerkschaft? Sind das nicht die, die den armen geschundenen, hart arbeitenden Arbeitgebern immer wieder in die Suppe spucken und zu allem Überfluss auch noch die bösen Betriebsräte unterstützen? Wenn du das meinst, dann ist ganz klar: Mitglied werden, und rein in den BR. Ich sehe da keinen Konflikt, warum auch? Den besonderen Kündigungsschutz hast du nur als BRM oder EBRM.

I
ichbins

20.11.2008 um 11:17 Uhr

Also hier muss ich mich auch wirklich fragen ob die Frage wirklich ernst gemeint ist. Wenn man schon weiss, daß es besonderen Kündigungsschutz für BR/PR Mitglieder gibt, dann sollte man auch mal gehört bzw. gelesen oder sonst wie mit gekriegt haben, daß bei jeder BR/PR-Wahl im Betrieb vertretene Gewerkschaften "ihre "Leute" auf den Gewerkschaftslisten aufstellen!

J
Jambalala

20.11.2008 um 12:02 Uhr

Wie kann es dann sein das in unserem Betrieb der Betriebsrat ach so toll ist und anerkannt von der Betriebsleitung, die Gerwerkschaft und iom Speziellen die MA persönlichaber geächtet werden....

J
Jambalala

20.11.2008 um 12:04 Uhr

Ups Fehler. ...und im speziellen die MA DER GEWERKSCHAFT persönlich ......

G
Galaxy

20.11.2008 um 13:36 Uhr

@jambalala

wie es sein kann, das kann ich von hier aus nicht beantworten, weil ich arbeite nicht in deinem Betrieb, also müsstest Du dir die Frage selber beantworten können. Und wenn du mit der Arbeit deines BR nicht zufrieden bist, irgendwann stehen ja bei euch auch wieder BR-Wahlen an und dann kannst du ja kandidieren, oder?

Ansonsten bleibe ich dabei, nachwievor habe ich nur das Gefühl, dass du aus irgendeinem Grund ziemlich gefrustet bist und dieses Forum suchst, um deinen Unmut kund zu tun und mal kräftig Dampf abzulassen. Viel Spass noch dabei, dies war für mich jetzt die letzte Antwort auf diesen Thread.

K
Kölner

20.11.2008 um 13:48 Uhr

@jambalala ...da wollen wir mal hoffen, dass dieser BR nicht auch noch einer ethnischen Minderheit angehört und eine homosexuelle Lebensweise führt.

C
carrie

20.11.2008 um 14:17 Uhr

@Kölner cool.................. ;-))))

D
DonJohnson

20.11.2008 um 19:58 Uhr

Oh, leider, nach einem langen Sitzungstag bin ich erst jetzt dazu gekommen - diese sarkastischen Äußerungen am Anfang gefielen mir richtig gut - hätte fast von mir sein können - lach! ich antworte dann mal versuchsweise vernünftig, ok? (meinen sonstigen Part habt ihr ja schon übernommen)

Also, warum die für euch Zuständige GEW, und der AG den BR meidet, kann auch ich nciht erklären. Erstens könnte es sein, dass die GEW AG freundlich ist, also eine hier angegebene "pseudo" GEW. Wie z.B. die CGM oder sonstige. Oder aber euer BR hat mal die GEW richtig in den Ar... getreten, sodass die auch keinen Bock mehr auf die haben. Ich befürchte allerdings das erstere, da der AG ja auch gegen den BR ist.

Aber mal eine Gegenfrage an dich: Was ist denn eine GEW? Eine Arbeitnehmervertretung, oder? Und was ist der Betriebsrat? Eine Arbeitnehmervertretung oder? Der Unterschied ist, dass keine Abhängigkeit besteht zwischen beiden. Beide haben ihre spezielle Rolle für die Arbeitnehmer. ABER, beide sollten miteinander arbeiten zum Wohle der AN! Die Grenzen zwischen beiden, ist aber eindeutig geregelt!

Ein Widerspruch ist somit keinsten Falls gegeben. Dass auch diese Parteien manchmal anderer Meinung sind, ist aber nciht ungewöhnlich.

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