Mitgliedschaft im Betriebsrat
Ich habe eine Frage hinsichtlich der Betriebsratsmitgliedschaft.
Vor einem Monat bin ich, wegen unüberbrückbarer Differenzen. per schriftlicher Kündigung aus dem Betriebsrat ausgetreten.
Nun werde ich, da sich einige Ansichten im Betriebsrat geändert haben sollen bedrängt, doch bitte wieder einzutreten.
Ich habe nicht vor, dies zu tun.
Meine Frage ist aber, ob dies überhaupt geht. Können ausgeschiedene Mitglieder nach Gutdünken ein- und austreten?
Riekchen
Community-Antworten (3)
17.09.2008 um 10:39 Uhr
@Riekchen Natürlich nicht, wenn du einmal den Rücktritt erklärt hast, gibt es kein zurück mehr. Euer Gremium sollte mal ganz dringend Schulungen besuchen, da stellt sich mir gleich die Frage, ob Ersatzmitglieder überhaupt korrekt geladen werden!? Selbstverständlich könntest du dich aber bei Neuwahlen wieder aufstellen lassen. Ansonsten mal unter § 24 BetrVG nachsehen, dort steht es im Kommentar:"Die Erklärung kann nicht zurückgenommen oder widerrufen werden."
17.09.2008 um 10:43 Uhr
Hallo Riekchen, ein ganz klares nein! Für Dich ist jetzt ja auch ein Ersatzmitglied nachgerückt. Das Ansinnen Deiner ehemaligen Mitstreiter ist völlig abwegig. Rate ihnen mal, das BetrVG zu lesen.
17.09.2008 um 11:25 Uhr
hallo Riekchen, im Sandkasten ging das noch: "ich spiele nicht mehr mit" Und am nächsten Tag war alles wieder vergessen und wir saßen wieder gemeinsam im Sandkasten :-))
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