Ich habe eine Frage hinsichtlich der Betriebsratsmitgliedschaft.

Vor einem Monat bin ich, wegen unüberbrückbarer Differenzen. per schriftlicher Kündigung aus dem Betriebsrat ausgetreten.

Nun werde ich, da sich einige Ansichten im Betriebsrat geändert haben sollen bedrängt, doch bitte wieder einzutreten.

Ich habe nicht vor, dies zu tun.

Meine Frage ist aber, ob dies überhaupt geht. Können ausgeschiedene Mitglieder nach Gutdünken ein- und austreten?

Riekchen