Ein Mitarbeiter, der einen befristeten Arbeitsvertrag hat, ist nach dem Ende automatisch aus dem BR ausgeschieden. Der Mitarbeiter klagt aufgrund des Sachgrundes und gewinnt in 1. Instanz.

Nun ist der Mitarbeiter wieder in Beschäftigung und für uns als Betriebsrat steht nicht fest, wer nun als richtiges Mitglied an den Sitzungen zu laden ist.

Ist nun das Ersatzmitglied, welches nachgerückt ist oder der Mitarbeiter, der ursprünglich vor dem Auslaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses Mitglied des Betriebsrates war zu den Sitzungen zu laden und ist somit wieder ordnungsgemäß im Betriebsrat?