Erstellt am 29.09.2009 um 07:47 Uhr von Pfälzer
BV's gelten für die AN, die im Geltungsbereich der BV festgelgt sind; Leih-AN sind keine Betriebsangehörigrn im Entleiherbetrieb
Erstellt am 29.09.2009 um 11:25 Uhr von pitsieben
@ Frederike,
aus Gleichstellungsgrundsätzen folgt, dass grundsätzlich alle BV`s, die in Entleiherbetrieb zu den materiellen Arbeitsbedingungen abgeschlossen werden, auch für Leih-AN während ihres Einsatzes Anwendung finden. Siehe auch § 14 Abs. 2 AÜG.
Erstellt am 29.09.2009 um 14:46 Uhr von neskia
Das ist nicht so eindeutig.
was die Lage der Arbeitszeiten betrifft ein JA:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615672582/1838.html