Hallo Kollegen,

wir, ein 7-Köpfiges Gremium, sitzen gerade über unsere Jahresurlaubsplanung. Kontrollieren, ob die Geschäftsführung auch die Bedingungen der Betriebsvereinbarung eingehalten wurden.

Jetzt ist uns aber aufgefallen, dass die Geschäftsführung unsere Leiharbeiter in gewissermaßen bevorzugt hat. Was so viel heißen soll, dass Urlaub von unserem Stammpersonal gestrichen wurde, um den Leiharbeitnehmer ihren Urlaubswunsch zu befürworten.

Ist das korrekt?
Wie verhält es sich eigendlich, was die Leiharbeitnehmer angeht...

Liebe Gruße

MUCBR08


Ja, die Leiharbeitsfirma hat auch einen Betriebsrat, nur nicht an unserem Standort.

In unserer BV sind Leiharbeitnehmer nicht berücksichtigt...

Soviel wir wissen, haben die wohl ihre eigene Lohnstruktur. Wir wissen nur, wenn unsere Leiharbeiter eine gewisse Qualifikation erlagt haben, muss dieses auch der jeweiligen Firma gemeldet werden...

Danke für die Antworten bis hier her...