Erstellt am 23.09.2009 um 12:54 Uhr von DeWalt
Hallo festländerin
Da es sich hier wohl um Überstunden handelt muss zunächst geklärt werden, in wie weit der Kollege durch Tarif- /Arbeitsvertrag oder durch eine BV (habt ihr einen BR?) zur Ableistung von Überstunden herangezogen werden kann.
Erstellt am 23.09.2009 um 15:17 Uhr von Troisdorfer
Selbst eine BV kann bestimmte MA nicht zwingen Überstunden zu leisten !
Wenn es aber Arbeitsvertraglich geregelt ist,sieht es ganz anders aus und
doch auch hier ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten .
Soll er es doch auf einer Abmahnung ankommen lassen,
mal sehen wie es der AG begrüdet,habt ihr einen BR ?
MFG Troisdorfer
Erstellt am 23.09.2009 um 16:28 Uhr von kriegsrat
@ troisdorfer
rätst du wirklich zur arbeitsverweigerung ?
Erstellt am 23.09.2009 um 17:12 Uhr von rainerw
Ich habe mal unter
Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Arbeitsrecht gegoogelt. Da ist ein Link(leider will er sich nicht kopieren und einfügen lassen) der nennt sich
Querschnittsthema im.........
Vielleicht hilft das ja weiter.
Erstellt am 23.09.2009 um 17:26 Uhr von DonJohnson
rainerw
Meinst du diesen hier? www.familie.dgb.de/pdf/kb_arbeitsrecht.pdf
Ich denke aber, dass der in diesem Fall nciht hilft. Tatsächlich sieht es ohne BR sogar recht schlecht aus für den AN - meine Meinung...
Erstellt am 23.09.2009 um 17:37 Uhr von rainerw
Nein, den meinte ich nicht
Erstellt am 23.09.2009 um 17:38 Uhr von kriegsrat
dj,
ohne BR ? schauts gaaaanz schlecht aus..........auch meine meinung;-)