Gibt es eine Regelung darüber, dass ein Mitarbeiter, der Vater ist, der getrennt bzw. geschieden ist und sein(e ) Kind(er), aufgrund der Besuchsrecht-Regelung alle 14 Tage am Wochenende hat, von der GL gezwungen werden kann, am Wochenende zu arbeiten (Sa. + So.?) obwohl er an dem Wochenende seine Kinder hat? Unsere Regelarbeitszeit ist Mo.-Fr. Wenn viel zu tun ist, auch am Wochenende.
Darf die GL ihn abmahnen, weil er nicht am Sa. und So. zur Arbeit gekommen ist, weil er seine Kinder hat?