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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf der AG den Mitarbeiter zwingen, länger zu arbeiten?

N
NEC
Jan 2018 bearbeitet

Für den Mitarbeiter gelten folgende Rahmen Bedingungen.

Kernzeit 9 Uhr – 15 Uhr Gleitzeit 7 Uhr – 19 Uhr

Konto von –10 Stunden bis +20 Stunden Derzeitiger Stand –2,5 Stunden

Reguläre Arbeitszeit 8,5 Stunden + 45 Minuten Pause.

Der Mitarbeiter hat 9 Uhr angefangen zu arbeiten und wollte eigentlich 16 Uhr gehen um einen wichtigen Termin wahrzunehmen.

Nun ist er heute kurzfristig informiert wurden, das er doch bis um 18 Uhr arbeiten muss, um eine Firma die bei uns im Haus Wartungsarbeiten durchführt zu unterstützen.

Eine Vertretung durch einen andern Mitarbeiter ist nicht möglich, da er und ein Mitarbeiter der im Urlaub ist die einzigsten Wissensträger sind.

Kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter zwingen bis 18 Uhr zu arbeiten oder darf der Mitarbeiter von seiner Gleitzeitregelung gebrauch machen?

Mit freundlichen Grüßen NEC

5.49604

Community-Antworten (4)

FB
Frank B

16.10.2007 um 16:17 Uhr

Was sagt die BV dazu?

N
NEC

17.10.2007 um 00:01 Uhr

So ein Sonderfall ist in der BV leider nicht enthalten!

Wir konnten das Problem aber heut noch einmal gütlich lösen, in dem der Mitarbeiter seinen Termin wahrgenommen hat und danach wieder auf Arbeit erschienen ist um seiner Aufgabe nachzugehen.

Aber für den Fall der Fälle sollten wir uns mal Gedanken machen!

MfG NEC

S
SSGG

17.10.2007 um 13:39 Uhr

NEC, da der AG für die Arbeitsorganisation zuständig ist, sollte es eigentlich solche kurzfristigen Sonderfälle nicht geben, dafür aber eine rechtzeitige Informationen seitens des AG. Wir handhabt ihr den Notfälle?

RH
Robin H

17.10.2007 um 13:49 Uhr

Ihr könntet ja z.B. regeln, dass der AG angewiesene Mehrarbeit als Überstunden bezahlen muss, soweit sich das Gleitzeitkonto über dem vereinbarten Mindestwert liegt. Das wirkt disziplinierend.

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