Liebe ForumsteilnehmerInnen,

in unserem Krankenhaus will die PDL in Zukunft den freien Tag bestimmen, welchen die schwangere Beschäfte nach einem We- Dienst laut MuSchG frei zu bekommen hat.
Darf sie dies oder kann die Schwangere innerhalb der Wochenfrist den Tag selbst bestimmen?
In einer Kommentierung zum MuSchG ist eine Fußnote mit einem BAG-Urteil ( Bag 12.12.1990 - 5 AZR 16/90 - NZA 1991, 305) angefügt.
Weder unter www.bundesarbeitsgericht.de noch unter www.kostenlose-urteile kann ich den Gesamttext auffrufen.
Habt ihr eine bessere Adresse für mich?
Danke