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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bestimmung des freien Tages einer Schwangeren bei Arbeit am Wochenende

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Maria
Jan 2018 bearbeitet

Liebe ForumsteilnehmerInnen,

in unserem Krankenhaus will die PDL in Zukunft den freien Tag bestimmen, welchen die schwangere Beschäfte nach einem We- Dienst laut MuSchG frei zu bekommen hat. Darf sie dies oder kann die Schwangere innerhalb der Wochenfrist den Tag selbst bestimmen? In einer Kommentierung zum MuSchG ist eine Fußnote mit einem BAG-Urteil ( Bag 12.12.1990 - 5 AZR 16/90 - NZA 1991, 305) angefügt. Weder unter www.bundesarbeitsgericht.de noch unter www.kostenlose-urteile kann ich den Gesamttext auffrufen. Habt ihr eine bessere Adresse für mich? Danke

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Community-Antworten (4)

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Erwin

22.02.2010 um 10:00 Uhr

http://www.betriebsraete.de/security/urteile-archiv/urteile-bag/bag-1990/5%20AZR%2016-90

Hinweis: Der Ersatzruhetag lt. ArbZG für das Arbeiten an Sonntagen kann auch ein ohnehinfreier Arbeitstag (z.B. Samstag) sein. Arbeitstage lt. ArbZG sind Mo-Sa also 6 Tage, unabhängig von den Arbeitstagen lt. ArbV/TV

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Petrus

22.02.2010 um 10:02 Uhr

Mit Google findet man zwar nicht den kostenlosen Urteilstext (kostenpflichtige schon...), aber zumindest den Leitsatz des Urteils, der Eurer PDL wohl auch nicht schmecken wird:

Das Sonntagsbeschäftigungsverbot entfällt nach § 8 Abs. 4 MuSchG nur dann, wenn der Arbeitgeber die vorgesehene 24stündige Ruhezeit

vor Heranziehung zur Sonntagsarbeit

gewährleistet. (BAG Urteil vom 12.12.1990 - 5 AZR 16/90)

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Erwin

22.02.2010 um 10:31 Uhr

@Petrus

Mit google findet man zwar nicht den kostenlosen Urteilstext (kostenpflichtige schon...),

FALSCH.

Siehe Link im Tread 144991

;-) man muss nur richtig googlen ;-) http://www.google.com/search?q=5+AZR+16%2F90+&rls=com.microsoft:de:IE-ContextMenu&ie=UTF-8&oe=UTF-8&sourceid=ie7&rlz=1I7ADBR_deDE295

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Maria

22.02.2010 um 11:20 Uhr

@erwin @Petrus

Dank eurer Hilfe habe ich gefunden WAS ich suchte!!!

Maria

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