Was für Arbeiten kann bzw. darf der Arbeitgeber von Mitarbeitern verlangen?
Hallo, an unseren Firmenwagen sollen Beschriftungsaufkleber entfernt werden. Vom AG wurden wir aufgefordert dieses selbst durchzuführen . Ich wurde als Betriebsrat gefragt, ob der AG dieses von uns verlangen kann (Artfremde Tätigkeit. Wir sind Techniker in IT-Branche). Was passiert wenn dabei Schäden auftreten? Grundsätzlich sehe ich da kein Problem da es ja während der Arbeitszeit gemacht wird und das Risiko trägt der AG! Was meint ihr dazu?
Community-Antworten (4)
17.07.2006 um 00:03 Uhr
da dies nur eine sehr geringe abweichung (aufgrund des wohl eher geringen zeitaufwands) vom vertraglichen arbeitsinhalt darstellt besteht insoweit das direktionsrecht des AG. Nachdem das wohl kaum eine versetzung nach § 99 ist, ist der BR auch außen vor
17.07.2006 um 00:41 Uhr
"da dies nur eine sehr geringe abweichung (aufgrund des wohl eher geringen zeitaufwands) vom vertraglichen arbeitsinhalt darstellt besteht insoweit das direktionsrecht des AG."
Wo kann man das nachlesen?
17.07.2006 um 10:46 Uhr
BetrVG, §95 Abs. 3
Sonst: BetrVG §99 Abs.2 Satz 2 falls Ihr was in einer BV oder TV habt.
17.07.2006 um 12:38 Uhr
Stinker,
bei mir steht im 95 (3) nur die Legaldefinition der Versetzung. Es steht aber dort nicht, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechtes alles anweisen darf, was "auf Grund des wohl eher geringen Zeitaufwandes" nur eine sehr geringe Abweichung vom Arbeitsvertrag darstelle.
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