Erstellt am 17.09.2009 um 18:44 Uhr von Dreiviertel
Hi Winni,
vor dem selben Problem standen wir auch schon.
Lies mal den §102 Abs.2 BtrVG -Mitbestimmung bei Kündigungen-. Da steht, dass wenn es erforderlich erscheint der betroffene AN, vor der Stellungnahme des BR an den AG, anzuhoeren ist.
Wir haben uns die grobe Regel erstellt, dass bei personenbedingten Kuendigungen der AN angehoert wird, obwohl er noch nichts von seiner bevorstehenden Kuendigung weiss.
Bei betriebsbedingten Kuendigungen ueberlegen wir genau ob wir den Betroffenen vorher "einweihen".
Gruss 3/4
Erstellt am 18.09.2009 um 05:55 Uhr von winoe
Guten Morgen 3/4,
hat dies einen bestimmten Grund warum Ihr diesen Unterschied mit der Anhörung macht ????
Gruß Winni
Erstellt am 20.09.2009 um 09:15 Uhr von Dreiviertel
Hi Winni,
im BtrVG steht, dass man den betroffenen AN anhoeren soll wenn es erforderlich erscheint.
Wir finden es bei einer personenbedingten Kuendigung immer erforderlich, da es ja bei einer PERSONENBEDINGTEN Kuendigung hoechst wahrscheinlich um irgendein Fehlverhalten, mit vorheriger Abmahnung, handelt.
Da muss man, bevor man sich entscheidet wie man auf die Anhoerung vom AG antwortet, auch die Sicht des AN hoeren.
Da der AG aber die Kuendigung erst nach der Anhoerung des BR aussprechen darf, hoert der betroffene AN von uns, dem BR, zuerst von seiner bevorstehenden Kuendigung.
Im Gegenzug ist bei einer betriebsbedingten Kuendigung nicht unbedingt eine Anhoerung des AN noetig, da die Kuendiung ja nicht in seiner Person liegt. Da reichen evtl. auch die Argumente des AG aus, dass man eine Entscheidung treffen kann.
Gruss 3/4
Erstellt am 20.09.2009 um 09:22 Uhr von DonJohnson
@ 3/4
*Im Gegenzug ist bei einer betriebsbedingten Kuendigung nicht unbedingt eine Anhoerung des AN noetig, da die Kuendiung ja nicht in seiner Person liegt. Da reichen evtl. auch die Argumente des AG aus, dass man eine Entscheidung treffen kann.*
Das sehe ich nicht so, immerhin müßte man den AN dann doch wohl fragen, ob er sich auch eine Versetzung etc vorstellen kann, muß Kriterien für die Sozialauswahl hinterfragen (es könnte sich ja was verändert haben) usw usw usw
Erstellt am 20.09.2009 um 09:28 Uhr von MonaLisa
@Dreiviertel,
und von "meinem" Betriebsrat erwarte ich, dass er mich bei so einer geplanten Massnahme - egal ob verhaltensbedingt oder nicht - sofort informiert und mit mir darüber spricht.
Der Betriebsrat steht für, hinter und vor dem Arbeitnehmer.
Erstellt am 20.09.2009 um 09:29 Uhr von Immie
Und,
er sollte immer mit dem betroffenen AN sprechen. Ist es nicht besser diese Nachricht vom BR zu bekommen?
Erstellt am 20.09.2009 um 09:31 Uhr von Immie
Erstellt am 20.09.2009 um 09:34 Uhr von monalisa
auch wenn es mit Sicherheit eine der undankbarsten und unangenehmsten Job's als Betriebsrat ist.
Erstellt am 20.09.2009 um 09:38 Uhr von DonJohnson
@ 3/4
Also ich für meine Person halte es für falsch einen AN nciht anzuhören...
Nachtrag:
Wo ist denn jetzt die Antwort von 3/4 hin?
Erstellt am 20.09.2009 um 09:39 Uhr von Dreiviertel
@ DonJohnson
hast ja recht.
Ich schrieb ja auch, dass evtl. die Angaben des AG ausreichen. Wenn der BR meint, eine Versetzung waehre moeglich (anderer Arbeitsplatz vorhanden) oder an den vom AG gelieferten Sozialdaten zweifelt, holt man den Betroffenen natuerlich zum Gespraech.
Wir haben im laufenden Jahr ettliche betriebsbedingte Kuendigungen beaerbeiten muessen, wir haben aber nicht jeden betroffenen AN angehoert.
Bei manchen haben uns die Angaben des AG + unser Wissen ausgereicht.
Gruss 3/4
Erstellt am 20.09.2009 um 09:40 Uhr von Immie
Du hast nen Wackelkontakt...mal biste da...dann weg...jetzt da:-))))
Erstellt am 20.09.2009 um 09:43 Uhr von DonJohnson
Immie
Na, sollte uns das zu denken geben?
Hmmm, seltsame Dinge geschen hier. Eben bei dem Beitrag von 3/4 ja auch. Der ist auch wieder da...
Ist dieses Forum zum Bermuda Dreieck des Internets geworden? Wittere ich hier etwa eine Verschwörungstheorie? Fragen über Fragen... ;-)))
Erstellt am 20.09.2009 um 09:51 Uhr von Immie
Ich hatte mich erst geirrt...es war der Beitrag von 3/4.;-)
Erstellt am 20.09.2009 um 09:56 Uhr von Dreiviertel
@alle
bin gerade am gruebel.
Vieleicht hat sich ja unser Gremium ja doch ein wenig vom AG einschuechtern lassen.
Wir sind alle man recht frisch im "Geschaeft".
Man hat uns ausdruecklich untersagt ueber die geplanten Kuendigungen mit irgendjemanden zu sprechen.
Wir habens zum Teil trotzdem gemacht, da das BtrVG dies ja erlaubt bzw auch fordert.
Da gabs dann nen maechtigen Radau und wir waren ganz stolz uns nicht beeinflussen gelassen zu haben. (was fuer ein Satz..)
Man lernt ja immer weiter.
Gruss 3/4
Erstellt am 20.09.2009 um 10:28 Uhr von Immie
@Dreiviertel
Das machen sie gerne. Aber ihr seid Betriebsrat und kein Geheimrat.
So lange ihr keine Geschäftsgeheimnisse, oder Dinge die dem Datenschutz unterliegen am Schwarzen Brett aufhängt...
Erstellt am 20.09.2009 um 10:37 Uhr von DonJohnson
@ 3/4
Ergänzend zu Immie und ML:
Wie sollt ihr für die AN da sein, wenn ihr denen gerade so wichtige Dinge nciht mitteilen könnt dürft oder sollt???
Wenn es sich um Massenentlassungen handelt, würde ich sogar eine spezielle Betriebsversammlung darüber abhalten. Klar werden hierbei Ängste in der Belegschaft wach, aber diese wären um ein vielfaches größer, wenn dass sickernd durchkommt. Und glaube mir, sowas würde durchsickern. Darum meine auch ich, dass man da am besten mit offenen Karten spielen kann... Zum Wohle der AN im Betrieb...