Betrifft: Anhörung zur geplanten Kündigung.
Die Mitarbeiterin ist seit vier Monaten in der Firma beschäftigt. Sie befindet sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis - und noch in der Probezeit. In unserer Firma werden alle Mitarbeiter/innen mit sechs Monaten Probezeit und einer Befristung von 42 Monaten eingestellt. Der BR bekam diese Anhörung am 04.11.08 vor Beginn seiner ordentlichen Sitzung und beschloß im Anschluß daran in einer Sondersitzung, die Frist für die geplante Kündigung verstreichen zu lassen (7 Tagesfrist?). Laut Tarifvertrag besteht eine zweitägige Kündigungsfrist. Problem - diese Mitarbeiterin arbeitet heute, 14.11.08, immer noch in der Firma (möglicherweise aufgrund eines personellen Engpasses). Wann muß der AG die Kündigung gegenüber der MA aussprechen bzw. hat er das Recht, diese Kündigung "hinauszuschieben - und wenn ja wieweit - muß er die Kündigung überhaupt aussprechen oder kann er die Anhörung wieder zurücknehmen?