Erstellt am 27.10.2005 um 11:59 Uhr von BMW
Hallo Isor
Wenn der Vorgang dem BR vorliegt habt ihr die möglichkeit das ihr einen Wiederspruch/Bedenken äußert in dem ihr darauf hinweißt das die Kollegin
an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann (genaue Beschreibung der Stelle)nur der BR muß reagieren!Auch wenn es trozdem zur Kündigung
kommen sollte dann hat die Kollegin sehr gute Karten bei einer Klage da das Gericht dann sieht der BR hat eine Lösung dann muß der AG darauf hin
reagieren!Also das heißt für den BR Anhörung der Kollegin Wiederspruch Bedenken äußern .(volles Programm)Gruß BMW
Erstellt am 27.10.2005 um 12:33 Uhr von Isor
Zuerst einmal recht herzlichen Dank an BMW für die prompte Antwort und an den Admin, der mir bei der Formulierung des Topic so nett geholfen hat :-D
Kann der Ag argumentieren, dass die MA in den vergangenen Jahren sehr häufig wegen Krankheit ausgefallen ist? Auch jetzt ist sie bis vorauss. Jahresende wegen eines komplizierten Bruchs arbeitsunfähig.
Erstellt am 27.10.2005 um 12:54 Uhr von BMW
Können kann der Ag alles aber würde das vor Gericht auch standhalten.Dann müsse er den BR vorzeitig ins Boot nehmen dann wäre zu prüfen wie steht es mit denn der anderen MA.
Fußnote:
BR müsste in dem Zusammenhang Argumente
zusammentragen wie kann man Krankenstände
verringern was wo kann man ändern!
Gruß BMW