Kündigung, Wielange hat AG Zeit nach Anhörung zu kündigen?
Hallo Kollegen,
bei uns war vor drei Wochen eine Anhörung zur Kündigung von drei MA. Wir haben innerhalb der Wochenfrist widersprochen. Wielange hat der AG Zeit, die Kündigung auszusprechen? Unseren Widerspruch haben wir am 16.11.2007 zugestellt.
Gruß Franz-Josef
Community-Antworten (2)
01.12.2007 um 10:59 Uhr
Franz-Josef, normaler weise muss der AG ja den Kündigungstermin mitteilen und ist von daher an eine Frist gebunden zu wann er die Kündigung aussprechen muss, aber es gibt Ausnahmen, die der Däubler unter § 102, BetrVG RN 67 beschreibt: "Von vorstehender Rspr. ist der 7. Senat des BAG nur scheinbar abgewichen, wenn er feststellt, dass vom AG i. d. R. die Angabe des Endtermins der Kündigungsfrist nicht verlangt werden könne. Da nicht sicher sei, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung zugehen werde, werde häufig auch der Endtermin der Kündigungsfrist nicht feststehen (BAG 29. 1. 86). Das Ergebnis deckt sich jedoch mit der grundlegenden Rspr. der anderen Senate, weil der 7. Senat einschränkend feststellt, dass der AG dann keine besonderen Angaben machen müsse, wenn er die Kündigung alsbald nach Abschluss des Anhörungsverfahrens zum nächstmöglichen Termin aussprechen will (BAG 29. 1. 86, a. a. O.). Das ist die logische, dem Anhörungsverfahren selbst innewohnende Begrenzung der dem AG möglichen Verfahrensweise. Lässt der AG diesen Termin verstreichen und kündigt er zum nächsten oder einem noch späteren Termin, handelt es sich grundsätzlich um eine andere Kündigung, über die erneut zu informieren ist (zur Wiederholung einer fehlgeschlagenen Zustellung s. Rn. 55, 68). Etwas anderes kann gelten, wenn der AG nach Anhörung des BR auf dessen Bedenken hin die Kündigung nochmals überprüft und über den zunächst avisierten Kündigungstermin hinaus mit dem BR hierüber verhandelt (BAG 26. 5. 77). Entscheidend ist, dass nach den dem BR gegebenen (bei diesem vorhandenen, Rn. 140) Informationen kein vernünftiger Zweifel bestehen kann, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung ausgesprochen werden soll (LAG Berlin 6. 2. 84)."
03.12.2007 um 00:12 Uhr
@Lotte, habe derzeit gleiches Problem (Kündigung widersprochen, AG reagiert nicht...). So brauche ich nichtmal die Frage zu formulieren. Mit großem Dank für die Ausführlichkeit
Verwandte Themen
Zwei Anhörungen zu einer Kündigung
ÄlterHallo zusammen, hier mal wieder eine Frage von mir: Unser BR hat zu einer geplanten außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung eines MA eine Anhörung bekommen. Wir haben innerhalb von 1
Ordentliche Anhörung zur Kündigung?
ÄlterHallo Kollegen, wir haben eine Anhörung zu einer Kündigung. Das wir einen Widerspruch verfassen ist klar. Es geht um die korrekte Anhörung. Wir haben eine Anhörung zu einer fristlosen außerodentl
Anhörung zur Kündigung durch einen Arbeitnehmer - Muss ein nicht Kündigungsberechtigter im Falle einer Unterzeichnung die Anhörung mit i.A. oder i.V. unterzeichnen?
ÄlterLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben vor etwa ein Monat eine Anhörung zur Kündigung erhalten, die von einem Vorgesetzten unterschrieben wurde, der aber weder Prokura besitzt, noch leitender
Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen
Älterbei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Info
§ 102 BetrVG Bereitstellung der Stellungnahme / Anhörung des BR an AN nach erfolgter Anhörung
ÄlterEs erfolgte eine ausgelöste Anhörung nach § 102 BetrVG. Vor Ablauf der Frist hat die Kündigung den Machtbereich des AG verlassen und wurde dem AN zugestellt. Entsprechend lag dieser die Stellungnahme