Erstellt am 01.09.2020 um 22:50 Uhr von celestro
Naja ... eigentlich nur mit Allgemeinplätzen a la "Unzufriedenheit" etc.
Ansonsten:
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/09/14/mitbestimmungsrecht-des-betriebsrats-bei-jaehrlichen-gehaltsanpassungen/
Erstellt am 02.09.2020 um 06:33 Uhr von SyMa
...eigentlich gar nicht. Ihr könnt dem AG nur "gut zureden", habt aber kein rechtliches Mittel.
Das Thema obliegt den Gewerkschaften und fällt unter die Tarifautonomie.
Wenn Euer AG Prämien verteilt oder ein Budget zur Lohnerhöhung "verteilt", seid ihr nur bei der relativen Verteilung dieses Budget im Boot. Die Höhe könnt ihr nicht mitbestimmen.
Wenn Ihr nicht Tarif-gebunden seid, freut Euch doch über die Prämie.
Eine Tarifbindung kommt wie folgt zustande:
1. Der AG ist im AG-Verband welcher einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abgeschlossen hat oder Euer AG hat einen Haustarifvertrag mit einer Gewerkschaft abgeschlossen.
2. Der MA, welcher unter die Tarifbindung fallen möchte, muss Gewerkschaftsmitglied sein. (Die Gewerkschaft, welche den Tarifvertrag hat). Die meisten AG zahlen aber in der Regel bei einer Tarifbindung allen MA den Tariflohn.
Ich würde an Eurer Stelle das Thema so bearbeiten, dass Ihr den MA klar macht, welche Vorteile eine Gewerkschaftsmitgliedschaft hat und versuchen, das Thema gemeinsam mit einer Gewerkschaft anzugehen.
Und ruft auf keine Fall zu irgendwelchen Arbeitskampfmaßnahmen auf. Dann seid Ihr Euer Mandat ganz schnell los.
Erstellt am 02.09.2020 um 18:57 Uhr von Kratzbürste
Es gilt eben § 77 Abs 3 BetrVG.
Erstellt am 02.09.2020 um 21:27 Uhr von GBR2020
Leider sind unsere MA nicht bereit diesen Weg über die Gewerkschaft mitzugehen (oder wenigstens Beiträge zu zahlen) und der AG unternimmt alles, um unsere kleine "Guerillia-Gewerkschaftsgruppe" madig zu machen. Selbst im BR bin allein auf weiter Flur.
Danke trotzdem!
Erstellt am 03.09.2020 um 16:45 Uhr von ganther
Guerillia-Gewerkschaftsgruppe... wenn Gewerkschaft, dann bitte richtig. Der BR hat bei Lohnverhandlungen eben kein Mandat