Unser Arbeitgeber hat eine bestehende Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit, die auch Festlegungen zur Wochenarbeitszeit enthält, verletzt, in dem er bei Neueinstellungen in den Arbeitsverträgen eine höhere Wochenstundenzahl festgelegt hat, als sie laut Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Des weiteren wurde in anderen Fällen bei der Abfassung von Arbeitsverträgen von der so genannten kollektiven Handhabe abgewichen und z.B. eingien neu eingestellten Mitarbeitern kein 13. Montatsgehalt bzw. Urlaubsgeld mehr angeboten und folglich nicht im Arbeitsvertrag verankert. Es gibt noch weitere Punkte, wo aus unserer Sicht grobe Pflichtverletzungen des Arbeitgebers im Hinblick auf Betriebsverfassungsrecht vorliegen. Für uns ist das Maß nunmehr voll und wir möchten ihn nachdrücklich rügen oder abmahnen, jedoch vorerst,ohne gleich gerichtliche Schritte einzuleiten, um ihm klar zu machen, dass wir uns nicht einfach ausbooten lassen und er mit uns zu rechnen hat.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann uns ein paar Tipps geben, wie wir vorgehen können, ohne das das Betriebsklima unwiderruflich verseucht wird?