Erstellt am 03.06.2010 um 11:09 Uhr von mainpower
Hallo,
Ihr wollt den AG abmahnen?? Der lacht sich tot. Wenn Ihr den AG nicht durch ein Gespräch dazu bringt sich an das Betriebsverfassungsgesetz zu halten hilft nur der Weg zum Arbeitsgericht um nicht unglaubwürdig zu erscheinen.
Erstellt am 03.06.2010 um 12:37 Uhr von hzcarstens
Hallo Arbeitsverträge fallen unters Individualrecht, ihr hättet schon bei der Anhörrung zur Einstellung euer MBR in anspruch nehmen müssen.
Erstellt am 03.06.2010 um 14:27 Uhr von leidender
eien BV in der eine Wochenarbeitszeit festgelegt ist in diesem Punkt wohl unwirksam.
Was verstehst du unter "kollektiven Handhabe"? Weil der AG in der Vergangenheit etwas zugesagt hat muss er das heute noch lange nicht! Oder gibt es eine BV? Könnte schwierig sein? Einen Tarifvertrag? Ist der eingestellte MA Gewerkschaftsmitglied? Ist der TV allgemeinverbindlich?
es könnte sehr gut sein, dass der AG einfach die Grenzen des möglichen und rechtlichen Zulässigen besser kennt als ihr!
Schon mal an Grundlagenschulungen gedacht? Die könnten hier vielleicht ein erster Schritt sein
Erstellt am 03.06.2010 um 23:56 Uhr von DerAlteHeini
dieBockigen
Ich glaube wohl, dass der AG diesen BR schon ausgebootet hat.
Werdet ihr den zu den Einstellungen, Versetzungen, den Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, sowie die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit; gehört bzw. beteiligt?
Erstellt am 04.06.2010 um 09:48 Uhr von Waschbär
@dieBockigen,
und ich würde gerne ein paar NICKs Abmahnen wegen sinn entleerung ihres Amtes und Gesundheitsgefährdung in Vorbildfunktion.
nei dich meine ich nicht.