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Betriebsrat will den Arbeitgeber abmahnen.

D
dieBockigen
Nov 2016 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat eine bestehende Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit, die auch Festlegungen zur Wochenarbeitszeit enthält, verletzt, in dem er bei Neueinstellungen in den Arbeitsverträgen eine höhere Wochenstundenzahl festgelegt hat, als sie laut Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Des weiteren wurde in anderen Fällen bei der Abfassung von Arbeitsverträgen von der so genannten kollektiven Handhabe abgewichen und z.B. eingien neu eingestellten Mitarbeitern kein 13. Montatsgehalt bzw. Urlaubsgeld mehr angeboten und folglich nicht im Arbeitsvertrag verankert. Es gibt noch weitere Punkte, wo aus unserer Sicht grobe Pflichtverletzungen des Arbeitgebers im Hinblick auf Betriebsverfassungsrecht vorliegen. Für uns ist das Maß nunmehr voll und wir möchten ihn nachdrücklich rügen oder abmahnen, jedoch vorerst,ohne gleich gerichtliche Schritte einzuleiten, um ihm klar zu machen, dass wir uns nicht einfach ausbooten lassen und er mit uns zu rechnen hat.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann uns ein paar Tipps geben, wie wir vorgehen können, ohne das das Betriebsklima unwiderruflich verseucht wird?

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Community-Antworten (5)

M
Mainpower

03.06.2010 um 13:09 Uhr

Hallo, Ihr wollt den AG abmahnen?? Der lacht sich tot. Wenn Ihr den AG nicht durch ein Gespräch dazu bringt sich an das Betriebsverfassungsgesetz zu halten hilft nur der Weg zum Arbeitsgericht um nicht unglaubwürdig zu erscheinen.

H
hzcarstens

03.06.2010 um 14:37 Uhr

Hallo Arbeitsverträge fallen unters Individualrecht, ihr hättet schon bei der Anhörrung zur Einstellung euer MBR in anspruch nehmen müssen.

L
leidender

03.06.2010 um 16:27 Uhr

eien BV in der eine Wochenarbeitszeit festgelegt ist in diesem Punkt wohl unwirksam.

Was verstehst du unter "kollektiven Handhabe"? Weil der AG in der Vergangenheit etwas zugesagt hat muss er das heute noch lange nicht! Oder gibt es eine BV? Könnte schwierig sein? Einen Tarifvertrag? Ist der eingestellte MA Gewerkschaftsmitglied? Ist der TV allgemeinverbindlich?

es könnte sehr gut sein, dass der AG einfach die Grenzen des möglichen und rechtlichen Zulässigen besser kennt als ihr!

Schon mal an Grundlagenschulungen gedacht? Die könnten hier vielleicht ein erster Schritt sein

D
DerAlteHeini

04.06.2010 um 01:56 Uhr

dieBockigen Ich glaube wohl, dass der AG diesen BR schon ausgebootet hat. Werdet ihr den zu den Einstellungen, Versetzungen, den Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, sowie die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit; gehört bzw. beteiligt?

W
Waschbär

04.06.2010 um 11:48 Uhr

@dieBockigen, und ich würde gerne ein paar NICKs Abmahnen wegen sinn entleerung ihres Amtes und Gesundheitsgefährdung in Vorbildfunktion. nei dich meine ich nicht.

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