Erstellt am 25.07.2007 um 15:02 Uhr von paula
Um Schadenersatzpflichtig zu sein muss der AG zumindest ein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen sein. Gibt es das hier? Warum ist der Kollege gestürzt. Eigene Unachtsamkeit ohne Mitverschulden des AG? Dann besteht keine Ersatzpflicht. Da hilft auch keine Haftpflicht, da diese erst eintritt wenn man dem AG ein Fehlverhalten vorwerfen kann.
Wenn den AG ein Mitverschulden trifft dann muss er auch einstehen für seinen Anteil am Schaden. Auch dies ist unabhängig von einer möglichen Versicherung.
Interessant wird das ganze erst bei der Schädigung Dritter. Hier ist nach den Grundzügen des innerbetrieblichen Schadensrecht eine mögliche Versicherbarkeit des Schadens zu berücksichtigen.
Zwingen kann der BR den AG hier nicht. Es besteht insoweit kein MBR
Erstellt am 25.07.2007 um 15:34 Uhr von peter56
Vielen Dank, Paula.
Das bedeutet also, dass ein Mitarbeiter bei eigener Unachtsamkeit keine Chance auf Regulierung des Schadens hat. Verstehe ich das richtig? Wie sieht das denn aus, wenn ein Heimbewohner einen Mitarbeiter schädigt z.B. Verschütten von Flüssigkeit mit Verunreinigung der Kleidung usw.? Wer zahlt denn da den Schaden?
Erstellt am 25.07.2007 um 15:56 Uhr von Erwin
Hallo peter56,
Schadensmeldung an die GUV, bzw. Eure Berufsgenossenschaft senden, die ersetzt Schäden, die von Heimbewohnern verursacht werden. Wird bei uns ( WfbM) so gehandhabt und dürfte meines Erachtens auch für Wohnheime zutreffen.