Hallo zusammen, ist ein Arbeitgeber, in dem speziellen Fall geht es um einen Wohnheimträger (öffentlicher Dienst) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dessen Mitarbeiter am Arbeitsplatz schützt? Falls ja, welche Möglichkeiten hat ein Betriebsrat, den Arbeitgeber zum Abschluss einer solchen Versicherung zu bewegen? Gibt es eine gesetzl. Grundlage?

Es betrifft einen aktuellen Fall, wo ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit gestürzt ist. Der Kollege stürzte und verletzte sich. Die Kleidung des Betroffenen wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Der Arbeitgeber verweigert eine Entschädigung mit der Begründung, man habe keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.