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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zwischenzeugnis zur Bewerbung - für den Betriebsrat des neuen Arbeitgebers?

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deto0
Jan 2018 bearbeitet

hallo - ich habe mal eine frage zum betriebsrat - ich habe mich in einem unternehmen beworben - da ich seit der lehrfirma im gleichen kleinen familien betrieb bin, habe ich keine zeugnisse für meine Bewerbung gehabt. Ein vielleicht Zusage des potentiellen neuen Arbeitgebers liegt vor, allerdings möchte der Betriebsrat ein Zwischenzeugnis von mir ! Wenn ich diese nun in meinem derzeitigen Betrieb anfordere, weiss mein Chef sofort "was Sache" ist und macht mir das Leben "noch mehr zur Hölle" als er es ohnehin schon tut . Was würdet Ihr an meiner Stelle tun - ich möchte diesen Job, aber nicht ins Vacuum laufen - sprich am Ende meinen derzeitigen Job aufgegeben, und den neuen nicht bekommen, weil der Betriebsrat nicht zustimmt ... lieben Dank

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

23.04.2008 um 09:14 Uhr

@detoO, du hast nun zwei Möglichkeiten. Du kannst Dich dem Problem stellen und ein Zwischenzeugnis fordern, das dir auch zusteht, da du auf Stellensuche bist. Oder: Du kannst den Kopf einziehen und in dem Familienbetrieb weiterwurschteln....

Neu ist mir allerdings, dass ein Betriebsrat ein Zwischenzeugnis forden kann!

W
Waschbär

23.04.2008 um 10:01 Uhr

@Mona-Lisa, Recht hasst du, wegen dem Zwischenzeugniss, ich denke mal das der BR bei der sichtung der Einstellungsunterlagen merkte das diese NICHT komplett sind und nun die forderung hat "umfassend" weil er sonst nicht der Einstellung mit Reinen Herzen zustimmen kann .

DETO, verlange auf jedenfall ein Zeugniss !!!!!!! Sonst fällst du noch von Loch zu Loch !

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jep

23.04.2008 um 13:27 Uhr

Hallo detoO,

vielleicht versuchst Du mal mit dem BR in der neuen Firma zu reden und erklärst das Dilemma. Was will jedoch der BR mit einem Zeugnis. Er hat nicht über die fachliche Eignung eines neuen MA zu urteilen, sondern die Rechte der bereits beschäftigten zu sichern. Wenn der BR alle Unterlagen vom AG bekommen hat, die als Bewerbung eingereicht worden sind und der AG den neuen Kollegen einstellen möchte, dann sollte der BR darüber befinden können. Zweite Variante ist einfach aussitzen. Wenn der BR nicht innerhalb einer Woche der Einstellung wiedersprochen hat, gilt die Zustimmung als erteilt.

Jep

D
Deto0

23.04.2008 um 22:59 Uhr

Hallo Zusammen Vielen dank für die Antworten - ich hab heute meinen derzeitigen Chef um das Zwischenzeugnis gebeten. Er sagt wörtlich: "das hat eh keine Bedeutung - schreib ein vor, ich unterschreib Dir alles -das Abschlusszeugniss sieht ggfs eh anders aus" - so da steh ich nun mit meinem Talet -habe dann nochmal mit dem potentiellen Arbeitgeber gesprochen und erfahren, dass es wohl intern einen Bewerber gibt, der in der Arbeitnehmerüberlassung im Betrieb ist, der BR vavorisiert diesen Bewerber, der Chef möchte aber mich, weil ich fachlich besser geeignet bin. Der BR stimmt meiner Einstellung EVTL zu, wenn ich ein Zwischenzeugnis einreiche, um darzustellen, das ich besser geeignet bin. Der MA aus der überlassung hat innerhalb von 8 Jahren freiwillig 8 mal den Betrieb gewechselt, ich bin seit 10 Jahren in meiner derzeitigen FA und kann halt nur Gesellenbrief als Zeugnis bieten, da kein anderes Zeugnis vorliegt. Der CHef möchte mich halt auch, weil er hofft, dass ich dauerhaft bleibe und nicht nach einem Jahr wieder weg bin. Ich bin echt am Ende, ich möchte diesen Job !!!! Hilfe :-)

L
Lotte

23.04.2008 um 23:28 Uhr

Deto0, na das ist doch ein Angebot Deines AG. Was schreibst Du noch hier? Schreib an Deinem Zwischenzeugnis! Z.B: http://www.kulturberichte.de/arbeitszeugnis/ein_sehr_gutes_arbeitszeugnis.htm

Schreib es nicht 1:1 ab sonst fällt es auf, aber so ähnlich sollte es sein. Wichtig ist in diesem Fall die Darstellung Deiner Aufgaben und Fertigkeiten, damit Deine bessere Qualifikation ersichtlich wird. Nur dann hast Du Chancen vor dem internen Bewerber.

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