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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung des Tätigkeitsprofils - Muss Arbeitgeber Betriebsrat beteiligen?

B
Brazzo
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin liebe Kollegen,

Kann mir jemand von euch sagen, ob der Arbeitgeber Tatigkeitsprofile einiger Führungskräfte ändern darf ohne den BR zu beteiligen?

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Community-Antworten (4)

B
BMW

23.07.2005 um 12:51 Uhr

Hallo Antwort :Nein Gehe zum z.B.davon aus das ein Abteilungsleiter ein Aufgabengebiet hat und die Abteilung würde erweitert das soll heißen ein neuer Teil angeschlossen somit dürfte dieses im Direktionsrecht des AG liegen.Es gibt viele Beispiele für solche Situationen im Leben eines BR's. Beispiel: Abteilung Einkauf Food,Abteilung Non Food,Abteilungsleiter Non Food geht in Rente Stelle wird nicht neu besetzt somit könnte Abteilungsleiter Food diese mit übernehmen!

O
otto

23.07.2005 um 21:52 Uhr

Hallo Brazzo! Ich kann mit dem Begriff "Tätigkeitsprofile" wenig anfangen. Geht es dabei nur um Geld oder die Änderung der Betriebsorganisation? Im ersten Fall sehe ich keine Möglichkeit für den BR, eine Beteiligung zu verlangen. Führungskräfte sind nicht das Klientel des BR. Wenn die "Änderung der Tätigkeitsprofile" allerdings direkte und nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Betriebs- oder Arbeitsorganisation hat, könnte es sich sogar um eine Betriebsänderung handeln. Dann wäre § 111 BetrVG einschlägig. Im Zweifelsfall sollte sich der BR immer darauf berufen, daß eine Betriebsänderung vorliegt. Dann kan man abwarten, wie der Arbeitgeber darauf reagiert.

B
BMW

24.07.2005 um 14:02 Uhr

Hallo Otto Warum sind Führungskräfte nicht das Klientel des BR? Ich würde doch meinen es gibt Unterschiede! Führungskräfte sind nicht gleich Führungskräfte! Man sollte die Rangfolge nicht aus den Augen lassen nicht zu verwechseln mit Leitende Angestellte (Betr.VG.§5)nehme mal z.B.Schichtführer,Teamleiter diese Kollegen sind auch Führungskräfte oder? Wäre nett von dir zu hören

N
nidis

25.07.2005 um 10:34 Uhr

Hallo Brazzo! Ich gebe BMW recht, nicht alle Führungskräft sind leitende Angestellte, die meisten eher nicht. Was ihr beachten solltet, die Änderung der Tätigkeitsprofile könnten eine Versetzung sein und damit, bei nicht leitenden Angestellten, mitbestimmungspflichtig.

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