Erstellt am 08.09.2015 um 14:57 Uhr von Wadlbeißer
Hallo Udoundso,
welches negative Verhalten wirft er dir denn vor?
Auf keinen Fall selber kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, vor allem dann, wenn du dir keiner Schuld bewusst bist.
Hätte dein Arbeitgeber genügend Munition, dann würde e r doch den BR nach 103 BetrVG anhören.
Ich hoffe, du hast einen privaten Arbeitsrechtschutz. Dann solltest du umgehend mit einem Rechtsanwalt deines Vertrauens auch Kontakt aufnehmen.
Gruß
Wadlbeißer
Erstellt am 08.09.2015 um 15:07 Uhr von gironimo
Das kommt doch stark darauf an, was nun wirklich war. Je nachdem gibt es verschiedene Reaktionen. Von ignorieren und als "normale Härte" der BR-Arbeit abhaken bis hin zur Mitarbeiterinformation.
Ganz allgemein - eine andere Meinung als der Chef zu vertreten ist normal und systembedingt.
Erstellt am 08.09.2015 um 15:11 Uhr von stehipp
Sowas hört man leider immer wieder.
Bitte deinen Chef doch erstmal um ein Gesprächsprotokoll. Dann hast du schon mal was in der Hand. Wird er aber wahrscheinlich eher nicht machen.
Ich würde mit dem Chef ein weiteres Gespräch ansetzen. Bitte in offen zu sagen, warum er dieser Ansicht ist. Vielleicht kann man in einem persönlichen Gespräch den ein oder anderen Punkt aus der Welt schaffen.
Ich bin immer noch der hoffnungslose Optimist, der glaubt, das man die meisten Probleme lösen kann.
Letzendlich wollt ihr doch beides das Beste für Euer Unternehmen, nur kommt ihr eben aus unterschiedlichen Ecken.
Erstellt am 08.09.2015 um 15:12 Uhr von Pjöööng
Wenn Du den Betriebsfrieden im Sinne des § 104 BetrVG wiederholt ernstlich gestört hast, kann eine Eigenkündigung eine sinnvolle Option sein.
Erstellt am 08.09.2015 um 15:13 Uhr von Udoundso
Es ging darum dass wir den Arbeitgeber auf Arbeitszeitüberschreitung hingewiesen haben. Schlussendlich sagt er die Gesetze seien ihm egal
Erstellt am 08.09.2015 um 15:15 Uhr von Hartmut
Frag ihn, was ihm deine Kündigung wert ist. Gib ihm einen Anhaltspunkt: Eine eventuelle Abfindung für ein BRM beinhaltet als Sockel die Summe aller deiner Gehälter bis zum Ablauf der Amtsperiode, plus einem Schutzjahr, plus deiner normalen Kündigungsfrist. Als Faktor beginne mal mit 2,5. Das kann man dann runterhandeln, klar. Es bietet sich an, für diese Modellrechnung einen Platz zu wählen, wo er sich beim Sturz vom Stuhl nicht verletzt.
Erstellt am 08.09.2015 um 15:16 Uhr von Udoundso
....... durch Ausübung der Betriebsratsarbeit würde ich den Betriebsfrieden stören
Erstellt am 08.09.2015 um 15:16 Uhr von gironimo
Na dann solltest Ihr an eine umfassende Information an die Mitarbeiter denken.
Und ansonsten den Chef noch einmal auffordern, die Gesetze einzuhalten. Ggf. müsst Ihr dann aber auch mal an Rechtsmittel denken.
Erstellt am 08.09.2015 um 15:36 Uhr von Widder
Da zeigt sich wieder, dass man ohne die zuständige Gewerkschaft sehr oft große Probleme bekommt. Deshalb holt sie euch ganz schnell mit in´s Boot.
Wenn ihm die Gesetze egal sind, weißt doch woran du bist, und kannst dich darauf einstellen.
Wenn ihr ihn erst ein paarmal vor dem ArbG in die Schranken gewiesen habt, kann es nur besser werden. Dazu braucht man natürlich ein sehr gutes Stehvermögen, den Rückhalt im Gremium und wie schon gesagt die Gewerkschaft im Rücken.
Störung des Betriebsfriedens ist ein häufiges (sinnloses) Argument der AG um Druck auszuüben. Ob er damit durchkommt liegt ganz alleine an (dir)euch. Mir persönlich entlockt eine solche Aussage nur ein ganz müdes Lächeln.
Wieviele MA seid ihr denn, bzw. wie groß ist euer BR, und wie groß schätzt du denn den Rückhalt ein, den du dringend brauchst?
Erstellt am 08.09.2015 um 15:40 Uhr von Udoundso
Wir sind im Moment ca 100 Mitarbeiter und 7 BR Mitglider
Erstellt am 08.09.2015 um 15:56 Uhr von Widder
Da habt ihr doch ein überschaubares und einschätzbares Gremium, und ihr könnt aus den 100 MA sicher ganz schnell etliche in die Gewerkschaft bringen.
Ruf dort an, mach einen kurzfristigen Termin, schildere dein Probelm, dann lade den Sekretär zu einer BR - Sitzung ein, und ihr besprecht die weitere Vorgehensweise.
Wenn euer AG merkt, das da plötzlich außer vom BR auch von der Gewerkschaft Gegenwind kommt, wird er sich schon Gedanken über künftige Äußerungen und Vorgehensweisen machen.
Spätestens bei der BR - Sitzung kennst du auch den Rückhalt deiner Mitstreiter.
Viel Glück und halte uns bitte auf dem laufenden
Erstellt am 09.09.2015 um 07:27 Uhr von SCENIC
Die gewerkschaftliche Organisiertheit ist keine Naturgewalt und auch kein Lottogewinn! Man kann dies also stark beeinflussen: zuständige Gewerkschaft suchen, eintreten und Kontakt aufnehmen!
Erstellt am 09.09.2015 um 09:44 Uhr von Hartmut
Ich wollte durch meine 'Modellrechnung' nur ausgedrückt haben, wie sehr das alles Unsinn ist mit der 'Betriebsstörung'. Dass der Chef dich als störend empfindet, ist für mich ein Indiz, dass du deinen Job als BRV gut machst. Rechtsrat zu holen ist generell gut, aber du brauchst keine Rechtsmittel, das Gesetz schützt dich hinreichend.