Erstellt am 15.09.2009 um 19:43 Uhr von Rattle
Hallo,
wozu gibt es ersatzmitglieder?
wenn du etwas vor hast an deinem freien tag, dann ist das halt so.
mfg
Erstellt am 15.09.2009 um 19:47 Uhr von nicoline
Sternhimmel
Um was für eine "Pflichtversammlung" handelt es sich denn?
Wenn in Deinem Dienstplan frei steht, hast Du frei! Das Weisungsrecht des AG erstreckt sich nur auf die Arbeitszeit, nicht auf die Freizeit!
Erstellt am 15.09.2009 um 22:56 Uhr von Sternhimmel
Hallo!
Vielen Dank, Ihr habt mir sehr geholfen.
Bei uns wird zurzeit sehr viel Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt.
Jetzt kann ich wenigstens mit ruhigen Gewissen meine Termine wahrnehmen.
Bei den Versammlungen handelt es sich um interne Angelegenheiten und Betriebliche Informationen.
Noch mal vielen Dank
und liebe Grüße Sternhimmel
Erstellt am 16.09.2009 um 08:31 Uhr von Kölner
@nicoline
Es sei denn, der AG hat sich bzgl. der Sitzungen im Vorfeld abgesichert...
Erstellt am 16.09.2009 um 13:03 Uhr von nicoline
Sternhimmel,
Zu Kölners Anmerkung:
Steht in Deinem ___Plan___ frei, hast Du frei! Steht in Deinem Plan an Deinem freien Tag, schon in der Vorplanug, betriebliche Besprechung müßtest Du kommen und an einem anderen Tag dafür frei oder die Stunden bezahlt bekommen. Hier kommt es aber auch noch darauf an, was in Deinem AV zu Arbeitszeiten und Mehrarbeit vereinbart ist.
Kölner,
fehlt noch was???