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Pflichtversammlung an arbeitsfreien Tagen - ein muss?

S
Sternhimmel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich Arbeite nach Plan 4 Tage, 1 Tag frei, 4 Tage Arbeiten dann 1 Tag frei und wieder 4 Tage Arbeiten. Jeweils an den Freien Tagen ist eine Pflichtversammlung. Muss ich an diesen Versammlungen teilnehmen oder habe ich auch mal das Recht auf einen freien Tag?

Vielen Dank

Sternhimmel

6.53605

Community-Antworten (5)

R
Rattle

15.09.2009 um 21:43 Uhr

Hallo,

wozu gibt es ersatzmitglieder?

wenn du etwas vor hast an deinem freien tag, dann ist das halt so.

mfg

N
nicoline

15.09.2009 um 21:47 Uhr

Sternhimmel Um was für eine "Pflichtversammlung" handelt es sich denn? Wenn in Deinem Dienstplan frei steht, hast Du frei! Das Weisungsrecht des AG erstreckt sich nur auf die Arbeitszeit, nicht auf die Freizeit!

S
Sternhimmel

16.09.2009 um 00:56 Uhr

Hallo! Vielen Dank, Ihr habt mir sehr geholfen. Bei uns wird zurzeit sehr viel Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt. Jetzt kann ich wenigstens mit ruhigen Gewissen meine Termine wahrnehmen. Bei den Versammlungen handelt es sich um interne Angelegenheiten und Betriebliche Informationen.

Noch mal vielen Dank und liebe Grüße Sternhimmel

K
Kölner

16.09.2009 um 10:31 Uhr

@nicoline Es sei denn, der AG hat sich bzgl. der Sitzungen im Vorfeld abgesichert...

N
nicoline

16.09.2009 um 15:03 Uhr

Sternhimmel, Zu Kölners Anmerkung: Steht in Deinem Plan frei, hast Du frei! Steht in Deinem Plan an Deinem freien Tag, schon in der Vorplanug, betriebliche Besprechung müßtest Du kommen und an einem anderen Tag dafür frei oder die Stunden bezahlt bekommen. Hier kommt es aber auch noch darauf an, was in Deinem AV zu Arbeitszeiten und Mehrarbeit vereinbart ist.

Kölner, fehlt noch was???

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