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Teilzeitkraft ist zwei Tage krank

E
enigmathika
Nov 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

unsere Personalabteilung hat bei einer in Teilzeit beschäftigten Kollegin eine besonders originelle Form der Stundenanrechnung bei Krankheit erfunden.

Die Kollegin arbeitet 12 Stunden in der Woche, verteilt auf die Tage Montag, Mittwoch und Freitag. Laut Vertrag hat sie eine 5-Tage-Woche, im Urlaub z. B. werden ihr also 2,4 Stunden pro Tag angerechnet.

Nun war die Kollegin in einer Woche am Donnerstag und Freitag krank. Die stellvertretende Personalchefin schreibt der Kollegin nun für den Freitag 2,4 Stunden auf (weil 5-TageWoche) und für den Donnerstag 0 Stunden, da die Kollegin da ja eigentlich frei gehabt hätte.

Ich bin der Überzeugung, dass sie sich für eines Entscheiden muss: Entweder beide Tage mit 2,4 Stunden oder beide Tage wie gearbeitet worden wäre, also einmal 0, einmal 4 Stunden.

Wie sehen die geschätzten Kollegen im Forum das?

Gruß

Enigmathika

25806

Community-Antworten (6)

C
celestro

04.11.2019 um 12:32 Uhr

"Die Kollegin arbeitet 12 Stunden in der Woche, verteilt auf die Tage Montag, Mittwoch und Freitag. Laut Vertrag hat sie eine 5-Tage-Woche, im Urlaub z. B. werden ihr also 2,4 Stunden pro Tag angerechnet."

Wieso macht man denn so einen Blödsinn überhaupt? Hat Sie denn "vollen Urlaubsanspruch"? Also genauso viele Tage wie alle anderen MA?

"Ich bin der Überzeugung, dass sie sich für eines Entscheiden muss: Entweder beide Tage mit 2,4 Stunden oder beide Tage wie gearbeitet worden wäre, also einmal 0, einmal 4 Stunden."

Würde ich auch sagen ... aber dann eher mit 0/4.

K
kratzbürste

04.11.2019 um 12:43 Uhr

" Wieso macht man denn so einen Blödsinn überhaupt? " Finde ich auch. Glücklicherweise ist der BR ja in der Mitbestimmung und braucht der Personalabteilung nicht allein das Feld überlassen.

E
enigmathika

04.11.2019 um 12:49 Uhr

Die Kollegin war ursprünglich Vollzeitkraft und wollte nach dem Erziehungsurlaub mit reduzierten Stunden arbeiten. Und ja, sie hat natürlich den vollen Urlaubsanspruch. Sie hat diese Variante gewählt, um auf unvorhergesehene Ereignisse flexibel reagieren zu können und zum Beispiel mal am Donnerstag statt am Mittwoch zu arbeiten.

NB
nicht brauchen

04.11.2019 um 12:49 Uhr

Ist eigentlich ganz einfach. Jeden Tag muss sie 2,4h erbringen. Alles was mehr oder weniger ist, ist Plus oder Minus auf dem Arbeitszeitkonto. Wenn Sie Montag 4h macht so hat sie 1,6h plus. Am Dienstag macht sie 2,4h minus (also -0,8h). Am Mittwoch macht sie wieder 1,6h plus (also +0,8). Donnerstag krank also +-0 und Freitag krank also +-0. 0/4 würde sie tatsächlich benachteiligen, da sie schon von Montag bis Mittwoch mehr gearbeitet hat (als der Durchschnitt für die 3 Tage).

C
celestro

04.11.2019 um 12:56 Uhr

"Sie hat diese Variante gewählt, um auf unvorhergesehene Ereignisse flexibel reagieren zu können und zum Beispiel mal am Donnerstag statt am Mittwoch zu arbeiten."

Dann muss man Ihr hier natürlich 2 mal 2,4 h anrechnen. ;-)))

E
enigmathika

04.11.2019 um 13:03 Uhr

@celestro

dieser Ansicht bin ich auch und habe sie dahingehend beraten. Aber manchmal ist es ja ganz sinnvoll, noch andere Standpunkte zu hören/lesen.

@all

Danke für die Rückmeldungen

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