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Kündigung um 5 Tage verschoben

B
BRlicher
Jan 2018 bearbeitet

Unser Chef wollte eine MA zum 26.3. , Ordentlich in der Probezeit kündigen. Das Anhörungsverfahren ist gelaufen. Jetzt kommt er mit der müdlichen Mitteilung, das die Kündigung erst zum 31.3.2010 ausgesprochen werden soll(aus organisatorischen Gründen). Geht diese Terminverschiebung?

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Community-Antworten (4)

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rolfo

12.03.2010 um 15:01 Uhr

Jetzt müsste eine erneute Anhörung erfolgen, die der AG mit dieser Mitteilung ja ausgelöst hat.

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Petrus

12.03.2010 um 15:12 Uhr

Und wenn die Mitteilung heute beim BR eingegangen ist, würde ich dem ArbGeb schriftlich mitteilen: "Der BR bestätigt den Eingang der Anhörung zur Kündigung von Frau XY am 12.03." Und dann hat der BR ja eine Woche Zeit, die Kündigung abzulehnen oder sich auszuschweigen. Wenn er diese Zeit nutzt, hat es sich mit der Kündigung zum 31.03., da der ArbGeb die 14 Tage Kündigungsfrist nicht mehr einhalten kann...

H
Hannelore

12.03.2010 um 17:07 Uhr

Petrus

Dann wird die Kündigung halt ein paar Tage später wirksam, sonst nicht. In der Probezeit kann der AG noch am letzten Tag dieser mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

P
Petrus

12.03.2010 um 17:20 Uhr

Hanne: Das weiß ich. für die Betroffene macht es aber unter Umständen einen Unterschied. Und wenn der ArbGeb zu ungeduldig ist und die Kündigung überreicht, bevor die Wochenfrist rum ist, ... Oder oder oder.

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