Hallo Kollegen,
der BR wurde vom GL um "Mithilfe und Unterstützung bei der Verringerung von Fehlzeiten durch Krankheit." Bei uns im Betrieb liegt die Quote mindestens das doppelte vom "Landesschnitt", also die Bitte ist berechtigt. Eine ärztliche Bescheinigung wird zur zeit verlangt erst ab den vierten Tag. Laut EntgeldfortzahlungsG ist der Arbeitgeberberechtigt die Bescheinigung auch früher zu verlangen. Kann er das tun ohne die Zustimmung des BRs? Ist es zulässig von den "schwarze Schafe" (mit bis 30 Fehltagen im Jahr) eine Bescheinigung ab Tag 1 der Krankheit zu verlangen aber von den anderen MA ab Tag 4?

Danke im voraus!