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Bescheinigung ab Tag 1

N
nikiluke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, der BR wurde vom GL um "Mithilfe und Unterstützung bei der Verringerung von Fehlzeiten durch Krankheit." Bei uns im Betrieb liegt die Quote mindestens das doppelte vom "Landesschnitt", also die Bitte ist berechtigt. Eine ärztliche Bescheinigung wird zur zeit verlangt erst ab den vierten Tag. Laut EntgeldfortzahlungsG ist der Arbeitgeberberechtigt die Bescheinigung auch früher zu verlangen. Kann er das tun ohne die Zustimmung des BRs? Ist es zulässig von den "schwarze Schafe" (mit bis 30 Fehltagen im Jahr) eine Bescheinigung ab Tag 1 der Krankheit zu verlangen aber von den anderen MA ab Tag 4?

Danke im voraus!

1.67409

Community-Antworten (9)

O
Oblatixx

03.03.2014 um 11:54 Uhr

Wo ist das Problem? Soll er doch von allen die Bescheinigung vom ersten Tage an verlangen. Nicht unterschiedliche Maßstäbe setzen! Was dem einen Recht ist, ist dem anderen billig!

T
tommyh

03.03.2014 um 12:27 Uhr

Ne warum der Ag erkennt das einige Arbeitnehmer öfters tageweise erkrankt sindvon diesen möchte er einen Nachweis ab dem ersten Tag. Warum müssen die die selten erkrankt sind deswegen Nachteile erhalten?

B
blackjack

03.03.2014 um 12:36 Uhr

...man sollte die Ursachen statt Symptome behandeln.

R
Rattle

03.03.2014 um 12:45 Uhr

Hallo,

tatsache ist, das die AU vom ersten tag an verlangt werden kann, ohne zustimmung vom BR.

Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen 5 AZR 886/11)

MFG

O
Oblatixx

03.03.2014 um 12:51 Uhr

Warum müssen die die selten erkrankt sind deswegen Nachteile erhalten? Wo ist der Nachteil?

K
Kulum

03.03.2014 um 12:52 Uhr

von einzelnen AN ja

Allerdings dürfte das in der Regel kaum zur Verringerung von Fehlzeiten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit beitragen. Ich würde eher vom Gegenteil ausgehen

T
tommyh

03.03.2014 um 13:18 Uhr

Na Oblatixx das ist doch ne blöde Frage!

G
gironimo

03.03.2014 um 13:27 Uhr

der BR wurde vom GL<

Da hat die GL ja bereits erkannt, dass der BR mitzubestimmen hat. Es geht ja nicht um einen Einzelfall sondern um grundsätzliche Regeln (lasst Euch nicht von Urteilen abschrecken, die nur bestimmte Fallsituationen beschreiben).

Ich finde in der Regel, dass die AU-Bescheinigung am ersten Tag eher weniger wünschenswert ist. Abgesehen davon, dass sie die Gesundheitskassen zusätzlich mit "Kleinkram" belasten werden, gibt es unzählige Gesundheitsstörungen, die eben nun mal nur kurzfristig sind und auch keines Arztes bedürfen. Gesundheit /Krankheit wird nicht daran gemessen, dass ein Arzt kommen muss.

Es geht dabei allein um disziplinarische Maßnahmen, um (wahrscheinlich wenige) Krankfeierer in den Griff zu bekommen. Daher ist eine generelle Regel "alle am ersten Tag" aus meiner Sicht unsinnig.

Ihr solltet dennoch das Begehren des AG aufgreifen und (zunächst nur Ihr dann aber auch mit ihm) analysieren, warum der Krankenstand so hoch ist. Da spielen dann u.a. Führungsstil, Betriebsklima, Arbeitsbelastung, betriebliche Einrichtungen und Motivation eine große Rolle. Hier Maßnahmen zu entwickeln hilft oft mehr als der gelbe Schein .

P
paula

03.03.2014 um 15:58 Uhr

die AU ab dem ersten Tag ist eine Maßnahme die wohl kaum ein grundsätzliches Fehlzeitenproblem löst! Hier ist eine ordentliche Analyse gefordert und dann Maßnahmen erarbeiten. Wenn sich Fehlzeiten ab dem ersten Tag durch die AU am 1. Arbeitstag lösen würden, wären viele AG schon froh dass es so einfach geht.

Was sagt denn bei Euch die Gefährdungsbeurteilung? Schon mal aber den Fehlzeitenbericht der Krankenkassen nachgedacht? Demografie könnte ein Grund sein?.... man kann und sollte da echt viele unterschiedliche Themen untersuchen.

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