Dienstpläne / Vor - und Nachteile?
Hallo, wir haben bei uns keine tatsächlichen Dienstpläne. Wir haben uns als neuer BR auf die Fahne geschrieben, dass zu ändern. Leider haben viele Mitarbeiter bei uns kein Verständnis dafür. In einigen Abteilungen gibt es z.B. Vertrauensarbeitszeit und jetzt denkt man, wir wollen alles "zerstören", obwohl doch alle zufrieden sind. Wir möchten jetzt gerne in der Belegschaft kommunizieren, was die Vorteile sind und warum wir eine (wahrscheinlich mehrere BV´s wegen verschiedener Dienstzeiten) BV ausarbeiten wollen. Habt ihr eventuell gute Argumente dafür? Vielen Dank!
Community-Antworten (13)
09.09.2009 um 10:48 Uhr
@ThomasS
Ich kann die AN teils verstehen, denn Vertrauensarbeitszeit und Dienstpläne passen nicht zusammen. Wenn alle zufrieden sind und es keine Probleme gibt, warum will dann der BR hier etwas ändern?
Will er nur für sich als BR ein Handlungsfeld schaffen?
Diese Fragen wurden nicht beantwortet!
09.09.2009 um 10:54 Uhr
@erwin Was ist z.B. mit § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz? Es geht uns nicht darum, die Kollegen einzuschränken oder ihre Zeiten zu ändern, wir wollen ihnen verbindliche Zeiten geben, damit man die nicht einfach wieder ändern kann, außerdem wird in einigen Abteilungen in Stoßzeiten über die 10 Stunden gearbeitet und es wird nirgendwo auch nur eine Zeit erfasst. Wir möchte also z.B: eine BV "flexible Arbeitszeit" in der auch steht, dass und wie die Zeiten erfasst werden.
09.09.2009 um 11:13 Uhr
@ThomasS: Wenn Du schon den richtigen § anführst, dann lies ihn auch: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Zeiten zu erfassen. Der BR nimmt sich § 80 (1) Nr. 1 BetrVG - und kontrolliert. Und tritt dem ArbGeb notfalls per §23(3) BetrVG auf die Füße. Aber der BR sollte sich niemals den Kopf über Aufgaben des ArbGeb zerbrechen.
09.09.2009 um 11:22 Uhr
@all Also sollen wir nicht nach § 87 Nr. 2 BetrVG von unserem Initiativrecht Gebrauch machen und lieber alles so lassen?
09.09.2009 um 11:28 Uhr
Nun, ich bin nicht ganz der Meinung meiner Vorredner. Gerade wenn ich höre, dass durchaus Arbeitszeiten von über 10 Std anfallensollte der BR durchaus üver die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung nachdenken. Nur zu häufig "vergißt" der AG sehr gerne die mehr gearbeitete Arbeitszeit zu dokumentieren oder sie dokumentieren zu lassen.
Hier über Flex Arbeitszeitmodelle zu sinnieren ergibt nach momentanen Wissenstand in meinen Augen keinen Sinn, da wir die Eigenarten des Betriebes nciht kennen.
Nur soviel: Wenn eine Gleitzeit möglich ist, sollte der BR hier schon intensiv drüber nachdenken ;-)))
09.09.2009 um 11:48 Uhr
@DonJohnson
Einführung einer elektronischen Zeiterfassung und feste Dienstpläne sind doch zwei sehr sehr große Unterschiede.
Der Br sollte hier erst einmal dafür Sorge tragen, dass der AG das ARbZG einhält und ihm hier ganz deutlich mit allen Mitteln, also auch Einbindung der Gewerbeaufsicht, auf die Füße treten anstatt die AN einzuschränken.
Es ist hier wohl, so kann man den Eindruck gewinnen ein noch "junger" BR der von einem gesetzt gehört hat und dieses nun ohne auf mögliche andere Lösungen umzustzen versucht. Hier besteht ggf. auch Schulungsbedarf um zu erkennen, welche Möglichkeiten gibt es und wleche sind für die zu vertretenden AN (Wähler) die sinnvollsten?
09.09.2009 um 11:55 Uhr
@erwin Ich kann aus der Frage nicht erkennen, dass feste Dienstpläne vom AG gewollt sind. Eher im Gegenteil. Klar sind das aber verschiedene Dinge. Um Verstöße gegen das ArbZG festzustellen, erachte ich eine elektronische Zeiterfassung für sehr geeignet. Wenn man bedenkt wie sich die Zeiten ändern ;-))) Früher waren die Gremien gegen eine solche, heutzutage nutzen sie sie sehr gerne ;-)))
09.09.2009 um 12:36 Uhr
@lieber DON
Thomas schrieb um 08:32 "wir haben bei uns keine tatsächlichen Dienstpläne. Wir haben uns als neuer BR auf die Fahne geschrieben, dass zu ändern"
Das sieht für mich aber jetzt schon so aus, dass man Dienstpläne will. Ich bin erst einmal bei erwin. Man sollte an die Einhaltung des Gesetzes ran und die Rechte des BR ausüben. Auch bei Vertrauensarbeitszeit hat der BR die Möglichkeit über § 80 BetrVG die Arbeitszeiten anchgewiesen zu bekommen. Da bräuchte es ggf. gar keine neue BV für. Wenn man was technisches will dann kümmer ich mich um die Rechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Als BR sollte man doch auch mal sehen was meine Kollegen wollen. Wenn die Vertrauensarbeitszeit zur Zufriedenheit der Kollegen läuft dann frage ich michz schon was der Br nun mit Dienstplänen will. Wenn es zu Problemen bei der Vertrauensarbeitszeit kommt, dann sollte man sich diese anschauen. Aber die Lösung muss nicht der Dienstplan sein...
09.09.2009 um 12:38 Uhr
@erwin Ich halte nicht viel davon, direkt Kanonen zu bemühen um die sprichwörtlichen Spatzen vom Himmel zu holen. Es reicht doch vollkommen aus, wenn man auf Basis des BAG-Urteils vom 6.5.2003 - 1 ABR 13/02 einfach mal § 16 ArbZG zitiert.
09.09.2009 um 12:39 Uhr
@DonJohnson
...Ich kann aus der Frage nicht erkennen, dass feste Dienstpläne vom AG gewollt sind.
Habe ich auch nie erwähnt, der BR will diese
09.09.2009 um 12:45 Uhr
@liebe paula
Ich denke, dass Thomas sich hier lediglich unglückliuch ausgedrückt hat, aber das kann er uns nur selber sagen...
Als BR sollte man doch auch mal sehen was meine Kollegen wollen. Wenn die Vertrauensarbeitszeit zur Zufriedenheit der Kollegen läuft dann frage ich michz schon was der Br nun mit Dienstplänen will. Nun, das Problem der Vertrauensarbeitszeit sehe ich eigentlich darin, dass sie von Seiten des AG durchaus ausgenutzt werden kann. Wenn alles gut läuft, die Kollegen nciht ständig länger machen weil genügend Personal zur Verfügung steht, wenn die Kollegen ein eigenes ArbZ Konto führen können usw, bin cih voll und ganz deiner Meinung. Leider trift das in den wenigsten Fällen zu. Wenn doch der AG eine Vertrauensarbeitszeit möchte, was spricht dann gegen eine richtig schöne Gleitzeit?
Vielleicht sehe ich das ja falsch, aber wenn der AN was schwarz auf weiß hat (ich habe iene Überzeit von 20,48 Stunden), ist es so schlecht doch auch nciht, oder?
09.09.2009 um 13:14 Uhr
lieber DJ
wir sind ja gar nicht weit auseinander. Man sollte sehen wie es läuft und wie die MA mit der gegenwärtigen Regelung zufrieden sind. Man kann sie ja mal fragen....
Ob man aus Vertrauensarbeitszeit gleich wieder eine Gleitzeit machen sollte? Vielleicht... aber man sollte sich aber eben anschauen was ich zur Zeit habe...
Das Vertrauensarbeitszeit immer schlecht läuft sollte man vielleicht nicht so grundsätzlich sagen. Ich kenne auch sehr gute Beispiele. Der AG achtet auf die Einhaltung der Gesetze aber er führt eben keine Konten. Und das eben auch mit sehr positiven Aspekten, da es durchaus möglich ist hier Famile Job und persönliche Interessen zu kombinieren
09.09.2009 um 13:25 Uhr
liebe paula
*Das Vertrauensarbeitszeit immer schlecht läuft sollte man vielleicht nicht so grundsätzlich sagen. * Habe ich auch nciht.
Klar hat das seine Vorteile, es birgt aber auch gewisse Risiken. Auch ich kenne Fälle, wo das sehr gut funktioniert.
Ob man aus Vertrauensarbeitszeit gleich wieder eine Gleitzeit machen sollte? Vielleicht... aber man sollte sich aber eben anschauen was ich zur Zeit habe... So sehe ich das auch. Aber sich über Arbeitszeitmodelle hier zu unterhalten, ich denke dafür fehlt uns die Einsicht in die Eigenart des Betriebes, denkst du nciht auch?
So, jetzt ist dieser Fred wieder so lang, dass mir die Lust fehlt durch alle Seiten zu zappen :-(
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
BR bekommt die Dienstpläne nicht
ÄlterHallo Leute, Wir sind ein neuer Betriebsrat und wollen bei der Planung der Arbeitszeiten mitbestimmen. Daraufhin haben wir beschlossen und von der Betriebsleitung gefordert uns die Dienstpläne für
Einsichtnahme in Dienstpläne
ÄlterHallo! Wir haben bei unserer Geschäftsleitung darum gebeten, die Dienstpläne aller Bereiche unseres Krankenhauses zur Einsichtnahme auf den PC des Betriebsrates zu installieren. Begründet hatten wir
Dienstpläne
ÄlterBei uns im Betrieb werden in manchen Abteilungen die Dienstpläne wöchentlich herausgegeben. Auf einer Schulung habe ich jetzt erfahren, dass die Dienstpläne vom BR abgesegnet sein müssen bevor sie aus
Abteilungsspringen was tun?
ÄlterWir haben Dienstpläne deren Erstellung über eine BV geregelt ist. Da ist der Geltungsbereich festgelegt und die Arbeitszeit für die Mitarbeiter. Der Dienstplan hat eine Gültigkeit von 1 Monat. Und in