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DIENSTPLAN

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MajaM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich habe eine Frage:

darf der Dienstplan nur von dem Betriebsratvorsitzenden,bzw.von seinem Vertreter unterschrieben/genhemigt werden? Was tun,wenn der zuständige Kollege seine Aufgaben was den Dienstplan betreffen nicht wahrnimmt??

Danke für die Antworten.

4.02108

Community-Antworten (8)

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wahlvst

21.02.2012 um 18:55 Uhr

Klare Antwort, Unterschreiben ja aber ERST nach Beschluss durch den BR oder ggf. einen Ausschuss, wenn der BR diese Aufgabe zurselbständigen Erledigung an einen Ausschuss per Beschluss übetragen hat.

Der BRV ist auch nur ein BRM, nur halt mit bestimmten Funktionen. Beschlüsse trifft immer der BR als Ganzes oder ggf. ein Ausschuss dem bestimmte Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übetragen wurde.

Wenn der BRV oder sein Vertreter hier einfach so eigenständig handelt, handeln diese Rechtswidrig, verstoßen also gegen das BetrVG. Weiss ein AG dass hier der BRV rechtwidrig gehandelt hat, kann er sich nicht auf die ordnungsgemäßeMB berufen.

Bei Nichtwissen auf Seite des AG, kann er aber von ordnungsgemäßer MB ausgehen.

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MajaM

21.02.2012 um 20:46 Uhr

Danke für die Antwort. Heisst das ,dass der Dienstplan jeden Monat per Beschluss genehmigt wirden muss,wenn es kein Ausschuss gibt ? Was kann ich als BR Mitglied tun,wenn ich weiss,dass der BRV und sein Vetreter rechtswidrig handeln???

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rainerw

21.02.2012 um 21:37 Uhr

Ja, jeder Schichtplan muss wieder neu durch Beschluss genehmigt werden. Umgehen könntet ihr dies nur wenn ihr einen Beschluss fast der für die Zukunft aussagt das wenn er keine Änderungen zu den vorherigen Schichtplänen beinhaltet, als genemigt gilt. In dem Fall wären nur noch die Änderungen vom AG zu beantragen und vom BR per Beschluss zu genehmigen. Mobelisiere Deine BR Kollegen und nehmt das Thema "Mitbestimmung und Beschlussfassung" mit auf die Tagesordnung. Alles was mitbestimmungspflichtig ist muss auch per Beschluss abgesegnet werden. Ein BRV ist immer nur ein Übermittler zwischen ag und BR. Und der BR ist stehts das gesamte Gremium. Als weiter Hilfe zu Schichtplänen auch mal folgendes http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schichtplanfibel.pdf

Viel Glück bei der Überzeugungsarbeit.

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wahlvst

21.02.2012 um 22:41 Uhr

Was kann ich als BR Mitglied tun,wenn ich weiss,dass der BRV und sein Vetreter rechtswidrig handeln???

Dem BRV sagen, dass man dieses Rechtswidrige Handeln nicht mehr akzeptiert und ggf. den Rechtswegs zum ArbG nutzt.

Auch ihn einmal auf BetrVG § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten hinweisen. Letztlich den AG informieren, dass der Dienstplan nicht ordnungsgemäß beschlossen wurde und man daher auch hier den Rechtsweg einschreitet, wegen Verletzung der MB und damit auch Verletzung/ Behinderung im Mandat und Einsatz nicht mitbestimmter Dienstpläne.

R
rainerw

21.02.2012 um 22:53 Uhr

@wahlvst Erst einmal muß man den AG unterbreiten das der Dienstplan nicht per Beschluss genehmigt wurde, denn woher soll der AG wissen das der BRV eigenständig und rechtswiederig gehandelt hat. Man muß auch hier denm AG die Möglichkeit geben den Misstand zu beseitigen. Nur wenn er ihn dann trotz allen einsetzt kann man ihn belangen. So wie ich dich hier erlebe, denke ich doch mal das Du dieses auch meintest, oder?

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MajaM

23.02.2012 um 23:12 Uhr

Danke schön für die Antworten. Es geht mir nicht darum jemanden zu belangen.Ich möchte einfach ,dass der BR korrekt seine Arbeit macht.Bei uns ist es im Moment leider nicht der Fall und daruter leiden die Kollegen.Ich kann und ich will das nicht akzepieren.

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rainerw

23.02.2012 um 23:40 Uhr

@MajaM Immer wieder gerne:-) Vor allem wenn man auch mal ein Feedback erhält

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Peanuts

24.02.2012 um 06:35 Uhr

"darf der Dienstplan nur von dem Betriebsratvorsitzenden,bzw.von seinem Vertreter unterschrieben/genhemigt werden?"

Wie groß ist das Gremium?

  1. Wenn kleiner 9, kann keine einzige Aufgabe zur selbständigen Entscheidung delegiert werden !!!

  2. Wenn gleich/größer 9, muss ein entsprechender Beschluss schriftlich gefasst worden sein, welcher die eigenständige Entscheidung erlaubt.

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